Verfolgungsjagd: Grenzwächter für Schüsse auf Fluchtauto bestraft

Aktualisiert

VerfolgungsjagdGrenzwächter für Schüsse auf Fluchtauto bestraft

Er schoss auf ein Fluchtauto und verletzte den Fahrer am Arm. Dafür wurde ein Grenzwächter nun verurteilt. Ein Fehlurteil, sagt sein Verteidiger.

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sis
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Der 40-jährige Grenzwächter S. G. hatte im November 2012 im deutschen Grenzgebiet bei Zweidlen nach zwölfminütigen Verfolgungsjagd mehrfach auf ein flüchtendes Auto aus nächster Nähe geschossen und den Fahrer dadurch am Oberarm verletzt.

Der 40-jährige Grenzwächter S. G. hatte im November 2012 im deutschen Grenzgebiet bei Zweidlen nach zwölfminütigen Verfolgungsjagd mehrfach auf ein flüchtendes Auto aus nächster Nähe geschossen und den Fahrer dadurch am Oberarm verletzt.

Keystone/Gian Ehrenzeller
Das Militärgericht verurteilte ihn deswegen zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Weil G. die Schüsse auf den Innenraum des Fluchtwagens in unmittelbarer Nähe zu Kopf und Oberkörper abgab, habe er laut Anklageschrift eine Tötung zumindest in Kauf genommen. G. und sein Anwalt haben mittlerweile Berufung eingelegt.

Das Militärgericht verurteilte ihn deswegen zu 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Weil G. die Schüsse auf den Innenraum des Fluchtwagens in unmittelbarer Nähe zu Kopf und Oberkörper abgab, habe er laut Anklageschrift eine Tötung zumindest in Kauf genommen. G. und sein Anwalt haben mittlerweile Berufung eingelegt.

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Anwalt Nathan Landshut bezeichnet die Entscheidung als «Fehlurteil». «Mein Klient hat versucht einen mehrfach vorbestraften Deutschen, der mit seinem Fahrzeug Russisch Roulette gespielt hat, zu stoppen. Durch die hohen Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h, die der Fahrer erreichte, waren Menschenleben in Gefahr.»

Anwalt Nathan Landshut bezeichnet die Entscheidung als «Fehlurteil». «Mein Klient hat versucht einen mehrfach vorbestraften Deutschen, der mit seinem Fahrzeug Russisch Roulette gespielt hat, zu stoppen. Durch die hohen Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h, die der Fahrer erreichte, waren Menschenleben in Gefahr.»

Keystone/Georgios Kefalas

Nach zweitägigem Prozess wurde der Grenzwächter S. G.* vom Militärgericht in Zürich kürzlich wegen versuchter Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der 40-Jährige hatte im November 2012 im deutschen Grenzgebiet bei Zweidlen nach einer gut zehnminütigen Verfolgungsjagd mehrfach auf ein flüchtendes Auto aus nächster Nähe geschossen und den Fahrer dadurch am Oberarm verletzt.

G. führte gemeinsam mit einem Kollegen bei Bad Zurzach Routine-Kontrollen durch, als sie einen VW Passat mit deutschem Kennzeichen mittels Haltezeichen stoppen wollten. Der Fahrer flüchtete, wobei er zeitweise bis zu 160 km/h, bei einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, fuhr.

«G. nahm Tötung des Fahrers in Kauf»

Nach zwölf Minuten und gut 18 Kilometer später konnten G. und sein Kollege das Fluchtauto schliesslich auf der A 50 bei Zweidlen stellen. Sie stiegen aus und traten mit gezogenen Dienstwaffen an das Fahrzeug heran. Als der Fahrer des VW Passat sich daraufhin erneut im Rückwärtsgang entfernen wollte, gab G. fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Einer davon verletzte den Oberarm des Fahrers.

Weil der Schütze die Schüsse auf den Innenraum des VW-Passats und damit in unmittelbarer Nähe zu Kopf und Oberkörper des Fahrers abgab, habe er laut Anklageschrift seine Tötung zumindest in Kauf genommen. Auch sei G. «nicht darin ausgebildet worden, auf ein solches Ziel zu schiessen.»

«Er spielte Russisch Roulette mit seinem Fahrzeug»

Der Anwalt Nathan Landshut widerspricht der Anklageschrift: «Was dort steht, stimmt teilweise nicht. Mein Klient hatte keine Mühe beim Schiessen.» Zudem komme seine Ausbildung der eines Polizisten gleich.

Die Entscheidung des Militärgerichts bezeichnet er daher als «Fehlurteil»: «Mein Klient hat versucht, einen mehrfach vorbestraften Deutschen, der mit seinem Fahrzeug Russisch Roulette gespielt hat, zu stoppen. Durch die hohen Geschwindigkeiten bis zu 160 km/h, die der Fahrer erreichte, waren Menschenleben in Gefahr.»

Ebenfalls aus der Anklageschrift geht hervor, dass G. vorbestraft sei. «Wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bekam er 2011 eine Busse», erklärt Rechtsbeistand Landshut.

«Warum hat er nicht in die Reifen geschossen?»

«Warum der Zöllner auf den Flüchtenden geschossen hat und nicht in die Reifen des Fahrzeugs, wirft für mich Fragen auf», sagt Adrian Wüthrich, Präsident des Polizeiverbands des Kantons Bern und SP-Nationalrat. Es sei aber schwierig, eine solche Situation im Nachhinein zu beurteilen. Das Urteil zeige aber, dass sich bewaffnete Beamte auch ans Gesetz halten müssen und vor einer Verurteilung nicht geschützt seien.

Die Verhältnismässigkeit müsse jederzeit gewahrt werden. «Das sind schwierige Entscheide, die in einem Bruchteil von Sekunden unter grosser Anspannung und Adrenalin getroffen werden müssen», gibt Wüthrich zu bedenken.

Anwalt legt Berufung ein

G. arbeitet auch weiterhin bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. «Er wird allerdings nicht mehr als Grenzwächter eingesetzt und ist in seiner aktuellen Funktion nicht bewaffnet», erklärt Sprecher David Marquis. Weitere Angaben macht er mit Blick auf das laufende Verfahren nicht. Zudem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, womit weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.

G. und sein Anwalt haben mittlerweile Berufung eingelegt. Nun wird sich eine höhere Instanz mit dem Fall befassen.

* Name der Redaktion bekannt

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