Jugendliche vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst in Egnach TG freigesprochen

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Grossbrand in Egnach TGGrossbrand wegen stehen gelassener Kerzen – drei Jugendliche freigesprochen

2018 kam es in Egnach TG auf dem Areal der Tobi Seeobst zu einem Grossbrand. Das Obergericht sprach nun drei Jugendliche vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst frei.

von
Seline Bietenhard

Im März 2018 brannte das Areal der Tobi Seeobst AG in Egnach TG.

Tamedia

Darum gehts

  • In Egnach TG brannte es 2018 auf einem Industrieareal.

  • Vier Jugendliche, die sich auf dem Areal aufhielten und Kerzen anzündeten, erhielten damals Strafbefehle und wurden zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

  • Nachdem sie beim Obergericht Berufung eingelegt hatten, wurden die Jugendlichen nun freigesprochen.

Im März 2018 hielten sich vier Jugendliche, damals im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, abends auf dem Betriebsareal der Tobi Seeobst AG in einer aus Kunststoffpaletten errichteten Hütte auf. Dort zündeten sie zwei Kerzen an. Beim Verlassen des Stapels liessen die Jugendlichen die beiden Kerzen brennen, worauf der Kunststoff Feuer fing. Beim Brand entstand Schaden in Millionenhöhe.

Die Jugendanwaltschaft Thurgau stellte das Strafverfahren gegen einen Jugendlichen ein und bestrafte die anderen drei mit Strafbefehlen wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst mit einer Erziehungsstrafe. Gegen diese Strafbefehle erhoben die Jugendlichen Einsprache, worauf das Bezirksgericht Arbon sie wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst zu gemeinnütziger Arbeit verurteilte.

Ein Jugendlicher gab zu, eine der Kerzen angezündet zu haben

Die Jugendlichen erhoben daraufhin Berufung beim Obergericht des Kantons Thurgau. Dieses sprach sie jetzt frei, wie die Medienstelle am Donnerstag mitteilte. Laut Obergericht kann nicht das Entfachen der Kerzen als sorgfaltswidrig in einem strafrechtlichen Sinn bezeichnet werden. Strafrechtlich relevant sei vielmehr gewesen, dass die Jugendlichen die brennenden Kerzen stehen gelassen und sich entfernt hätten.

Ein Jugendlicher hatte zugegeben, eine der zwei Kerzen angezündet zu haben. Allerdings ist laut Obergericht nicht bewiesen, dass tatsächlich diese Kerze den Grossbrand auslöste. «Auch wenn er seine Kerze ausgelöscht hätte, hätte die zweite, noch brennende Kerze mit der gleichen Wahrscheinlichkeit den Brand auslösen können», heisst es weiter. Das Löschen der Kerze hätte den Brand nicht verhindert.

Unklar, wer die zweite Kerze anzündete 

Wer von den Jugendlichen die zweite Kerze anzündete, konnte nicht restlos geklärt werden, weshalb davon ausgegangen wird, dass sie selbst keine der Kerzen angezündet hatten. «Sie waren deshalb nicht verpflichtet gewesen, die Kerzen zu beaufsichtigen und beim Verlassen zu löschen», so das Obergericht. Im Ergebnis seien die drei somit nicht strafbar.

Der eine wäre zwar verpflichtet gewesen, die von ihm angezündete Kerze auszulöschen, doch der Zusammenhang mit dem Brand war für das Gericht nicht ersichtlich. Bei den anderen beiden scheiterte der Strafbarkeitsvorwurf daran, dass ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, eine der Kerzen selbst entfacht zu haben.

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