Kopf im RucksackGrossmutter enthauptet – 15 Jahre Landesverweis für E. A. gefordert
Im Herbst 2018 tötete E. A. in Frauenfeld seine Grossmutter und köpfte sie danach. Nun wird Anklage gegen den Täter erhoben.
- von
- Jeremias Büchel
Darum gehts
- Mitte Oktober 2018 wurde eine 74-jährige Mazedonierin tot in einer Wohnung in Frauenfeld aufgefunden.
- Ihr Enkel, ein damals 19-jähriger Italiener, wurde kurz nach der Tat verhaftet.
- Er hatte den abgetrennten Kopf seiner Grossmutter in einem Rucksack dabei.
- Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhebt nun Anklage.
- Infolge einer schweren psychischen Störung gilt der Mann als schuldunfähig.
- Die Staatsanwaltschaft beantragt eine stationäre therapeutische Massnahme und einen Landesverweis von 15 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat gegen den Beschuldigten im Tötungsdelikt Frauenfeld Anklage erhoben, wie sie am Freitagmorgen mitteilte. Sie erachtet den heute 21-Jährigen als nicht schuldfähig und beantragt eine therapeutische Massnahme. Der Mann hatte am 16. Oktober 2018 seine Grossmutter (74) stranguliert, bis sie das Bewusstsein verloren hatte. Anschliessend soll der damals 19-Jährige mit einem Rüstmesser in die Brust der bewusstlos am Boden liegenden Grossmutter gestochten haben, was laut Anklageschrift zu ihrem Tod führte. Danach enthauptete E.A.* seine Grossmutter und verstaute den Kopf in einem Rucksack .
Schuldunfähig
Das forensisch-psychiatrische Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, zeigt laut Medienmitteilung auf, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Tötungsdeliktes infolge einer schweren psychischen Störung «nicht einsichtsfähig war und damit eine Schuldfähigkeit verneint werden muss». Deshalb werde E.A. nicht wie ein üblicher Täter behandelt. Seine Freiheit bekommt der 21-Jährige jedoch nicht zurück, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Sie beantragt eine stationäre therapeutische Massnahme und einen Landesverweis von 15 Jahren.
*Name der Redaktion bekannt
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