Laserpointer-Attacken: Grüner Terror in Europas Stadien

Aktualisiert

Laserpointer-AttackenGrüner Terror in Europas Stadien

Das kann ins Auge gehen: Immer öfter versuchen «Fans» mit grünen Laserpointern gegnerische Spieler zu blenden. Im besten Fall eine grobe Unsportlichkeit, gefährden sie doch damit auch massiv die Gesundheit der Betroffenen.

von
Patrick Toggweiler

Starke grüne Laserpointer können Luftballone zerstören. <i>(Quelle: YouTube)</I>

Ein grüner Punkt huscht über Alex Freis Gesicht. Eben hat er sich den Ball zum Elfmeter gegen Griechenland zurechtgelegt. Der grüne Punkt stammt von einem Laserpointer. Griechische Fans versuchen den Schweizer damit zu blenden. Doch Frei lässt sich nicht beirren, verwandelt eiskalt.

Alex Frei ist nur eines von zahlreichen Opfern von Laserattacken auf Spieler in den letzten Wochen. Bremens Torwart Christian Vander erwischte es im Champions-League-Spiel gegen Panathinaikos. Hannovers Torwart Florian Fromlowitz war in der Bundesligapartie gegen Werder Bremen am letzten Wochenende betroffen. In jedem Fall kam ein grüner Lichtstrahl zum Einsatz. 20 Mal heller als die herkömmlichen roten Laser blenden die grünen stärker als Sonnenlicht. «Ich hatte ein Flackern im Auge und einen leichten Schmerz im Gehirn», berichtete Fromlowitz deutschen Medien.

Wie gefährlich sind Laserattacken für die Spieler?

Auf seiner Homepage warnt das Bundesamt für Gesundheit vor Missbrauch: «Laserpointer gehören nicht an Sportveranstaltungen. Bereits eine geringe Strahlenleistung vermag die Netzhaut bleibend zu schädigen.» Geringe Strahlenleistungen können bereits von handelsüblichen Billig-Lasern verursacht werden. Diese kosten unter 100 Franken und sind im Fachhandel auch in der Schweiz erhältlich. Ihre Leistung beträgt meist unter 1mW. Der Handel von Laserpointern ist hierzulande nur mit Geräten der relativ harmlosen Klassen 1 und 2 erlaubt.

Im Internet können Laserpointer bestellt werden, die 400 Mal stärker strahlen. Damit lassen sich Ballone zerplatzen, Zigaretten anzünden, Klebstreifen zerschneiden oder sogar Löcher in Plastik brennen. Made in China - in der handlichen Grösse einer Taschenlampe. Wer Pyros ins Stadion schmuggeln kann, bringt auch die kleinen Röhrchen an den Securityleuten vorbei. Und genau vor diesen unscheinbar wirkenden Kraftpaketen warnt SUVA-Laserexperte Giannini: «Mit Lasern der Klasse 3b können bleibende Schäden auf der Netzhaut verursacht werden.» Die Verletzungsgefahr steigt mit der Zunahme der Zeitspanne, welcher das Auge dem Laser ausgesetzt ist. Auch die Distanz spielt eine Rolle.

Für einen Fussballspieler, der nicht nur von seinen Beinen, sondern auch von seiner Sehleistung abhängig ist, kann eine Netzhautverletzung unter Umständen das Karriereende bedeuten.

In amerikanischen Bundesstaat Utah ist es ein Verbrechen, mit einem Laserpointer auf einen Polizisten oder ein sich bewegendes Objekt zu deuten. In Sydney wurde ein Jugendlicher verhaftet, nachdem er mit seinem Laserpointer auf einen Polizeihelikopter zielte. Dieser und ähnliche Vorfälle liess die australische Regierung handeln: Heute werden in Down Under starke Laserpointer wie Schusswaffen behandelt und das Tragen kann mit Gefängnis bestraft werden. Dies alles zeigt: Laserpointer sind keine harmlosen Spielzeuge. In Sportstadien haben sie so wenig zu suchen wie unter Anflugsschneisen.

Wie sollen Laserattacken in Zukunft bestraft werden? Machen Sie mit in unserer Umfrage.

So gefährlich sind Laserpointer: Klebeband wird durchtrennt

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(Quelle: Youtube)

So gefährlich sind Laserpointer: Eine CD-Hülle wird durchlöchert

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(Quelle: Youtube)

Klasse 1

Die zugängliche Laserstrahlung ist bei bestimmungsgemässem Betrieb ungefährlich.

Klasse 1M

Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente, z. B. Lupen, Linsen, Teleskope, verkleinert wird. Beim Einsatz solcher sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.

Klasse 2

Die zugängliche Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 Sek.) für das Auge ungefährlich.

Klasse 2M

Die zugängliche Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 Sek.) für das Auge ungefährlich, solange der Strahlquerschnitt nicht durch optische Instrumente, z. B. Lupen, Linsen, Teleskope, verkleinert wird. Beim Einsatz optisch sammelnder Instrumente können vergleichbare Gefährdungen wie bei Klasse 3R oder 3B auftreten.

Klasse 3R

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.

Klasse 3B

Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut.

Klasse 4

Die zugängliche Laserstrahlung ist sowohl für das Auge als auch für die Haut gefährlich.

Auch gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosion verursachen.

Information

Laserpointer sind Geräte, die bei Präsentationen häufig als optischer Zeigestock benutzt werden. Meistens sind sie ähnlich konstruiert wie kleine Stabtaschenlampen. Da bei Präsentationen die Gefahr recht gross ist, das Publikum unbeabsichtigt zu blenden, sind für solche Anwendungen nur Laserpointer der Laserklassen 1(M) oder 2(M) zugelassen. Laserpointer sind keine Spielzeuge und gehören nicht in Kinderhände!

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

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