Aktualisiert
Grüselbauer darf Tiere halten
Ein Madliswiler Bauer darf trotz laufendem Verfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz wieder Rinder halten.
Das Nutztierverbot, das im Februar gegen ihn ausgesprochen wurde, soll befristet gelockert werden. Damals hatte der Kanton Bern rund 50 Tiere beschlagnahmen lassen, weil sie vom Bauern völlig vernachlässigt worden waren. Nun darf der Landwirt wieder 22 Mastrinder halten, um so seine Existenz zu sichern. Damit er sich diesmal an die Vorschriften hält, werden die Ställe regelmässig und unangemeldet überprüft.