Aktualisiert
Guggen bleiben gebührenfrei
Die Zentralschweizer Guggenmusigen müssen bei Umzügen weiterhin keine Zahlungen an die Gesellschaft für die Rechte der Urhe-ber musikalischer Werke (Suisa) leisten, berichtete gestern Radio Pilatus. Kommerzielle Veranstaltungen seien dagegen abgabepflichtig. «Wir streben eine ähnliche Lösung auch mit den Basler Guggemusigen an und stehen kurz vor einer Einigung», so Irène Philipp von
der Suisa gegenüber 20 Minuten.