Gute Nachrichten für Ackermann und Esser

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Gute Nachrichten für Ackermann und Esser

Nach zweimonatiger Verhandlung sieht das Düsseldorfer Landgericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten im Mannesmann-Prozess.

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte am Mittwoch in einem vorläufigen Resümee des Verfahrens, zwar seien die Millionenprämien für die Mannesmann-Manager aktienrechtlich unzulässig gewesen. Doch liege nach dem bisherigen Eindruck des Gerichts keine strafbare Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen an ihrer Anklage fest. Das Verfahren wird deshalb wie geplant fortgesetzt.

Koppenhöfer betonte, die Prämie von 15,9 Millionen Euro für Esser habe nicht im Interesse des Unternehmens gelegen und sei deshalb unzulässig gewesen. Strafrechtlich sei dies aber nach dem bisherigen Verfahrensstand nicht relevant, weil keine gravierende Pflichtverletzung vorliege. Das gleiche gelte für die Millionenprämien die an enge Mitarbeiter Essers gegangen seien.

Als schwerwiegender wertete das Gericht die Millionenprämie für den früheren Aufsichtsratschef Joachim Funk. Dies stelle «eine gravierende Pflichtverletzung» dar, da die Vergabe auf Grund sachwidriger Motive erfolgt sei. Doch auch hier seien die Angeklagten nach bisherigem Erkenntnisstand als schuldlos zu bewerten, da sie sich auf juristische Beratung verlassen und so in einem «unvermeidbarem Verbotsirrtum» gehandelt hätten.

Ähnlich wertete das Gericht auch das Handeln der Angeklagten bei den umstrittenen millionenschweren Pensionsabfindungen für ehemalige Vorstandsmitglieder. Auch dies stelle eine gravierende Pflichtverletzung dar. Doch habe das Gericht Zweifel am Vorsatz der Angeklagten, die sich zu Gunsten der Angeklagten auswirkten. Die Vorsitzende Richterin betonte gleichzeitig allerdings, es gebe noch Aufklärungsbedarf.

Ackermann, Esser und Funk müssen sich zusammen mit Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie zwei weiteren Managern wegen des Vorwurfs der «gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall» beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Sie sollen laut Anklage die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben. (dapd)

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