Basel: Haarsträubende Befunde – zahlreiche Haarfärbemittel aus Verkehr gezogen

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BaselHaarsträubende Befunde – zahlreiche Haarfärbemittel aus Verkehr gezogen

Nach einer Untersuchung in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Zürich musste fast die Hälfte der kontrollierten Haarfärbemittel aus dem Verkauf genommen werden. Besonders asiatische Kosmetika fielen bei den Tests durch. 

von
Jonas Gut
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Nicht nur beim Coiffeur werden Haare gefärbt, viele Hobbyhairstylisten und -hairstylistinnen machen es auf eigene Faust zu Hause. Im Onlineshop kann man dafür schädliche Stoffe gekauft haben ohne es zu wissen.

Nicht nur beim Coiffeur werden Haare gefärbt, viele Hobbyhairstylisten und -hairstylistinnen machen es auf eigene Faust zu Hause. Im Onlineshop kann man dafür schädliche Stoffe gekauft haben ohne es zu wissen.

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Haare färben ist heutzutage gang und gäbe. Dazu gibt es auch genügend Produkte auf dem Markt. In den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Zürich wurden nun 48 Haarfärbemittel getestet.

Haare färben ist heutzutage gang und gäbe. Dazu gibt es auch genügend Produkte auf dem Markt. In den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Zürich wurden nun 48 Haarfärbemittel getestet.

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Die getesteten Kosmetikprodukte wurden von Läden und Onlineshops geprüft, die ihre Waren aus Asien beziehen. Zwei Drittel der Produkte fallen beim Test durch.

Die getesteten Kosmetikprodukte wurden von Läden und Onlineshops geprüft, die ihre Waren aus Asien beziehen. Zwei Drittel der Produkte fallen beim Test durch.

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Darum gehts

In einer Produktkontrolle des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt und den Lebensmittelkontrollbehörden von Aargau und Zürich wurden 48 Haarfärbemittel getestet. Wie das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt am Freitag bekannt gegeben hat, haben rund zwei Drittel der untersuchten Produkte die Tests nicht bestanden. Bei 22 Produkten wurden derart viele verbotene Substanzen und Grenzwertüberschreitungen festgestellt, dass ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden musste. Im Vergleich mit einer Untersuchung von 2020 sind dieses Jahr fast doppelt so viele Produkte im Umlauf, die verboten wurden. 

In der Untersuchung wurden Produkte aus Läden, Onlineshops und von Importeuren überprüft, die vor allem mit asiatischen Kosmetikwaren handeln. Die 48 gesammelten Haarfärbemittel wurden auf Farbstoffe, Konservierungsmittel, krebserregende und allergieauslösende Stoffe getestet.

Verstärkte Henna-Farbe am gefährlichsten

Nicht alle Haarfärbemittel bestehen aus den gleichen Inhaltsstoffen. Einige brauchen das natürliche Färbemittel Henna. Es wird in vielen Ländern und Kulturen seit Jahrhunderten traditionell für temporäre Body-Art und das Einfärben von Haaren benutzt. Dabei entsteht eine braun-rote Färbung. Heutzutage findet man auf dem Kosmetikmarkt jedoch auch andere «verstärkte» Henna-Farben, die mit verschiedensten Zusatzstoffen versetzt sind und mit dem ursprünglichen, natürlichen Produkt nicht mehr allzu viel am Hut haben. Laut dem Basler Gesundheitsdepartement bestand keines der untersuchten Produkte, die verstärkte Henna-Farben beinhalteten,  die Tests im Labor. Diese wurden umgehend aus dem Verkauf entfernt. Auch ein Viertel der anderen Haarfarben wurden verboten. 

30 der 48 geprüften Produkte überschreiten verschiedene Maximalwerte verbotener Stoffe. Die Haarfarben enthalten etwa kontrollierte Farbmittel, illegale Duftstoffe und andere gesundheitsgefährdende Substanzen wie Formaldehyd und verbotene Oxidationsmittel.

Beim Onlinekauf ist Vorsicht geboten

In der Schweiz herrschen oft strengere Regeln, wenn es um Inhaltsstoffe und Zutaten von Kosmetika geht als in anderen Ländern. Beim Verkauf in Läden werden Kundinnen und Kunden auf Etiketten und Labels auch über allfällige Gefahren oder Unverträglichkeiten informiert. Laut dem Bericht des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt können Händler diese Warnhinweise umgehen, indem sie sie in ihren Onlineshops nicht auflisten und gleichzeitig nur die positiven Eigenschaften anpreisen. So kann man einfach an schädliche Produkte kommen, ohne es überhaupt zu wissen, da das Deklarieren von bedenklichen Substanzen im Internet rechtlich nicht geregelt ist. 

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