Zugschubser Affoltern«Habe mich genervt, dass er sich einmischt»
Der 32-jährige Mann, der im März 2016 in Affoltern am Albis ZH einen Rentner vor den Zug gestossen hat, muss in die Klinik statt ins Gefängnis. Dies hat das Gericht entschieden.
Das Bezirksgericht Affoltern am Albis ZH hat den 32-jährigen Mann am Mittwochabend wegen versuchter Tötung verurteilt. Aufgrund psychischer Probleme ist er aber nicht schuldfähig. Statt ins Gefängnis kommt er in eine psychiatrische Klinik.
Den Mann von hinten zu schubsen sei hinterhältig und gefährlich gewesen, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Der Stoss sei für den damals 85-Jährigen völlig überraschend gekommen, so dass er nicht drauf habe reagieren können. Eine Verurteilung wegen versuchter Tötung sei deshalb angebracht.
Statt ins Gefängnis kommt der 32-jährige Verurteilte aber in eine stationäre Massnahme. Ein Gutachten attestiert dem Türken eine paranoide Schizophrenie. Seit kurzem lebt der Beschuldigte bereits in einer vorzeitigen Massnahme im Kanton Thurgau. «Es ist gut da, besser als Knast», sagte er.
Der Verurteilte, der seit Jahren einen Beistand hat, verzeichnet mit dem am Mittwoch gefällten Urteil bereits zehn Vorstrafen, die meisten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Eine Ausbildung machte er nicht. Nach seiner abgebrochenen Gipser-Lehre schaffte er keinen neuen Anlauf mehr. Leben tut er - «wenn ich nicht im Gefängnis bin» - von der IV.
Mehrere Meter mitgeschleift
Seine verhängnisvollste Tat verübte er im März 2016, als ein 85-jähriger Rentner in Affoltern am Albis auf den Zug wartete. Der Beschuldigte sprach auf dem Perron eine Frau an, weil diese «unglücklich ausgesehen» habe. Der Rentner wollte ihr zu Hilfe eilen, indem er den Täter anwies, die Frau gefälligst in Ruhe zu lassen. Der Täter fand dies respektlos. «Ich war genervt darüber, dass er sich einmischt.»
Als der 85-Jährige dann zum Gleis ging, weil die S-Bahn heranfuhr, folgte ihm der Beschuldigte und versetzte ihm von hinten einen Stoss. Der Rentner verlor das Gleichgewicht und prallte an den Waggon. Dann rutschte er zwischen Perronkante und Zug auf den Schotter und wurde mehrere Meter mitgeschleift.
Die Liste der Verletzungen, die der Mann davontrug, erstreckt sich in der Anklageschrift auf vier Seiten: zahlreiche Brüche, eine ausgerenkte Schulter, grossflächig abgeschürfte Haut. Ohne Notfallbehandlung hätten diese Verletzungen zum Tod geführt, sagte der Staatsanwalt. «Es ist Zufall, dass der Mann nicht zerquetscht wurde.»
«Ambulante Therapie reicht»
«Ich war damals eigentlich immer besoffen», gab der IV-Bezüger als Grund für sein Verhalten an. In der Zwischenzeit habe er sich aber verändert. «Kein Alkohol, kein Marihuana.» Deshalb sei eine ambulante Therapie ausreichend, ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nicht nötig. Das Gericht sah es anders.
Angeklagt war der Mann auch wegen zahlreicher Sachbeschädigungen, wobei mehr als einmal die Bahn Ziel seiner Angriffe war. Er warf Steine gegen Züge, demolierte eine Anzeigetafel, in einem Fall wuchtete er gar ein Zugfenster auf und sprang auf die Gleise. Auch für diese Taten wurde er schuldig gesprochen, allerdings erhielt er wegen seiner Krankheit auch dafür keine Strafe.
Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen des verhängnisvollen Stosses: Der heute 86-Jährige lebt in einem Heim und sitzt im Rollstuhl. Eine Rückkehr nach Hause war nach dem Spitalaufenthalt nicht mehr möglich. Er habe sich in einem Brief bei dem Mann entschuldigt, sagte der 32-Jährige zum Schluss des Prozesses. Eine Antwort habe er nicht erhalten. (sda)