Strafanstalt Gmünden: Häftlinge beschweren sich über fehlenden Hofgang

Aktualisiert

Strafanstalt GmündenHäftlinge beschweren sich über fehlenden Hofgang

Gefangene in der Strafanstalt Gmünden klagen, dass man sie zu wenig an die frische Luft lässt. Die Direktorin nimmt Stellung.

Die Strafanstalt Gmünden in Niederteufen AR.

Die Strafanstalt Gmünden in Niederteufen AR.

20 Minuten/dst

«Wir können praktisch keinen Tag eine Stunde im Freien an der frischen Luft verbringen», klagt ein Häftling aus der Strafanstalt Gmünden in Niederteufen AR in einem Brief an die Gefangenenorganisation Reform 91, der 20 Minuten vorliegt. «Entweder hat der Betreuungsdienst keine Zeit oder ist zu faul», so der Vorwurf des Insassen.

Verstoss gegen Menschenrechtskonvention

Laut David Mühlemann, bei Humanrights.ch zuständig für die Beratungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug, haben Inhaftierte Anrecht auf einen täglichen Aufenthalt im Freien. «Wird das verweigert, gar systematisch, so werden Menschenrechte verletzt», so Mühlemann. Zwar könne der Hofgang als Disziplinarmassnahme mal gestrichen werden, dies müsse aber gut begründet werden und gelte dann nur für die betreffende Person und nicht alle Gefangenen.

Grundsätzlich sei den Gefangenen täglich mindestens eine Stunde Spaziergang oder geeignete Bewegung im Freien zu gestatten. «Es handelt sich hierbei um einen grundrechtlich geschützten Rechtsanspruch. Eine unbegründete Verweigerung verstösst gemäss Bundesgericht gegen die Bundesverfassung und kann zudem eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen», so Mühlemann.

Falls in Gmünden tatsächlich Hofgänge nicht zugestanden würden, wäre dies ein ernst zu nehmendes Problem: «Die Vorwürfe sollten deshalb untersucht werden», so Mühlemann.

Keine Verweigerung bekannt

«Es ist uns nicht bekannt, dass Hofgänge verweigert worden sind», teilt Alexandra Horvath, Direktorin der Strafanstalt auf Anfrage schriftlich mit. Einzig bei Regen hätten die Gefangenen keine Möglichkeit, den Rasen zu nutzen.

Die Gefangenen erheben noch weitere Vorwürfe. So soll etwa die Gefängnisleitung an sie gerichtete Briefe der Gefangenen ignorieren oder bei Krankheit den Fernseher aus der Zelle entfernen lassen. Das ist tatsächlich so: «Grundsätzlich wird während der ersten zwei Krankheitstage das TV-Gerät eingezogen. Es handelt sich bei diesem Vorgehen aber nicht um eine neue Massnahme», so Horvath. Das Ziel dieser Massnahme sei, dass Gefangene sich nicht krank melden, um fern zu schauen. Bezüglich Briefen teilt die Direktorin mit, dass diese vom Personal immer umgehend beantwortet würden.

Es rumort schon lange

Es ist nicht das erste Mal, dass die Strafanstalt Gmünden für Aufsehen sorgt. Ein ehemaliger Insasse hatte sich 2013 massiv über die neuen pinken Fitnessgeräte in der Anstalt beschwert. «Die Häftlinge werden damit doch verarscht», schimpfte der Ex-Insasse. 2014 hatten Insassen Schlösser der Zellen zugeleimt. Im letzten Jahr wurde ein Häftling tot in der Zelle aufgefunden. Er starb an einer Überdosis Morphin. Erhalten hatte er dieses von einem anderen Gefangenen, der wegen seiner langjährigen Heroinsucht mit einem Ersatzpräparat behandelt wird. «Das Dealen gehört leider zum Gefängnisalltag», sagte Horvath damals gegenüber 20 Minuten.

(20 Minuten)

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