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Solothurner ObergerichtHärtere Strafen für die Raser von Schönenwerd

Die Urteile im Berufungsprozess gegen die drei Raser sind gesprochen. Der Hauptangeklagte Nekti T. muss für sechs Jahre hinter Gitter und auch die beiden Mitangeklagten erhalten höhere Strafen.

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Im Gegensatz zur Vorinstanz geht das Solothurner Obergericht von einem «Kräftemessen» aus, das sich die Raser von Schönenwerd geliefert hatten. Dementsprechend sehen die Urteile aus: Der 22-jährige Hauptangeklagte Nekti T. erhält eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und damit eine härtere Strafe als in erster Instanz. Beim Unfall starb 2008 die 21-jährige Lorena W.

Nekti T. wurde der vorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen schweren und vorsätzlichen einfachen Körperverletzung sowie der mehrfachen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Der Grieche habe mit seiner Fahrt nicht nur einen schweren Unfall, sondern auch Tote oder Verletzte in Kauf genommen, sagte der Obergerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.

Staatsanwaltschaft forderte sieben Jahre

Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte den heute 22-jährigen Griechen im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft zogen das Urteil weiter.

Vor Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und auf eine Geldbusse.

Auch härtere Strafen für die beiden Mitangeklagten

Das Obergericht verhängte auch gegen die beiden Mitangeklagten Vedran B. und Cemal A. deutlich härtere Strafen als das Amtsgericht. Das Obergericht sprach die heute je 21-Jährigen der fahrlässigen Tötung schuldig sowie der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen einfachen Körperverletzung.

Das Obergericht verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von je 36 Monaten. 12 Monate müssen die beiden Männer absitzen. In erster Instanz waren der Kroate und der Türke wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 28 Monaten verurteilt.

«Kräftemessen geliefert»

Die drei jungen Männer hatten sich in ihren drei Autos gemäss Obergericht vor dem tödlichen Unfall zwischen Aarau und Schönenwerd ein Kräftemessen geliefert. Zu Beginn hätten sie in Aarau jedoch kein eigentliches Rennen abgemacht.

Beim Raserunfall von Schönenwerd war die 21-jährige Schweizerin Lorena W. in der Nacht auf den 8. November 2008 ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz des Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos prallte. Am Steuer dieses Autos sass der nun verurteilte Nekti T. Er war innerorts mehr als 100 Kilometer pro Stunde schnell gefahren. Zwei weitere Personen wurden verletzt.

Road Cross hat bereits auf das Urteil reagiert. Man sei erfreut über das deutliche Zeichen der Solothurner Justiz. Raser müssten angemessen bestraft werden.

(mar/feb/sda)

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