Aktualisiert
Haftentlassung: Neue Prüfung
Die Genfer Justiz muss nach einem Bundesgerichts-Urteil erneut prüfen, ob ein Angestellter einer Genfer Bank aus der
U-Haft entlassen werden kann.
Der Mann hatte versucht, von seiner Arbeitgeberin 42 Millionen Franken zu erpressen. Er drohte damit, vertrauliche Informationen über 300 Kunden zu veröffentlichen.
Das Bundesgericht hat nun seine Beschwerde teilweise gutgeheissen und das Bestehen einer Wiederholungsgefahr verneint.