Hallenbad-Unfall: Zwei Schuldsprüche

Aktualisiert

Hallenbad-Unfall: Zwei Schuldsprüche

Das Kreisgericht in Saanen hat gestern zwei Leiterinnen eines Ferienlagers wegen fahrlässiger Tötung zu 20 beziehungsweise 10 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Sie sind für den Tod eines 6-jährigen Mädchens im Oktober 2000 mitverantwortlich. Die eine Leiterin muss zudem eine Busse von 5000, die andere 1000 Franken bezahlen. Freigesprochen hat das Gericht dagegen den ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Bademeister sowie zwei weitere Lagerleiterinnen.

Die vier Leiterinnen hatten im Rahmen des Herbstlagers des Kinderhorts Volketswil ZH mit 15 Kindern das Hallenbad an der Lenk besucht. Dort geriet das sechsjährige Mädchen ghanaischer Eltern in einem unbeaufsichtigten Moment ins tiefe

Wasser und ertrank. Das Kind, das keine Schwimmhilfe trug, wurde kurz darauf in einer Tiefe von dreieinhalb Metern gefunden.

(SDA)

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