TrendwendeHandy-Verbot in der Schule wird gelockert
In vielen Primar- und Sekundarschulen sind Handys auf dem Gelände untersagt. Nun sollen sie im Unterricht eingesetzt werden.
- von
- tam
Auf das neue Schuljahr hat die Stadt Zürich das Handy-Verbot in Schulen gelockert, wie das «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» berichtet. Bisher war die Benutzung mobiler Geräte auf dem gesamten Areal verboten, sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe. Dieser Grundsatz gilt weiterhin.
Die Lehrpersonen dürfen seit dieser Woche den Gebrauch des Handys erlauben, wenn es um schulische Aufträge geht. So können Recherchen im Klassenzimmer mit dem mitgebrachten Gerät durchgeführt werden. Eine ähnliche Lockerung steht auch in anderen Städten zur Diskussion.
Bern will Richtlinie abschaffen
Die Stadt Bern teilt mit, dass die Handy-Richtlinie von 2008 noch dieses Jahr ausser Kraft gesetzt werde. Darin ist der Grundsatz verankert, dass mobile Geräte während des Unterrichts ausgeschaltet und versorgt bleiben sollen. «Dieser Grundsatz ist aus heutiger Sicht veraltet», sagt Irene Hänsenberger, Leiterin des städtischen Schulamts.
Die Richtlinie soll deshalb im Rahmen der Aktualisierung des Informatik-Konzepts ihre Gültigkeit verlieren. Es gebe bereits jetzt Lehrpersonen, die trotz der noch geltenden Richtlinie Handys im Unterricht einsetzen. «Die Schüler können so lernen, mit neuen technologischen Entwicklungen verantwortungsvoll umzugehen», so Hänsenberger.
St. Gallen überarbeitet Grundsatz
In den Schulen der Stadt St. Gallen gilt ebenfalls ein generelles Handy-Verbot. Laut Mitteilung der Stadtverwaltung ist dieses derzeit in Überarbeitung. Das Prinzip, die mobilen Geräte sinnvoll einzusetzen statt zu verbieten, soll im Lauf des Schuljahrs in der Hausordnung verankert werden, schreibt die Stadt.
Dieses Modell wird beispielsweise in der Stadt Luzern bereits praktiziert. Der Gebrauch des Handys auf dem Schulgelände ist generell verboten. Im Unterricht können Lehrpersonen aber Ausnahmen machen.
Basel kennt kein Handy-Verbot
Eine unklare Situation herrscht in Winterthur, wo gemäss Beschluss der Zentralschulpflege das Handy im Unterricht und in den Pausen grundsätzlich ausgeschaltet sein soll. Die Nutzung im Rahmen des Unterrichts sei nicht vorgesehen, aber auch nicht verboten.
Im Kanton Basel-Stadt dagegen gibt es kein Handy-Verbot an Schulen. Den Schulleitungen stehe es frei, Regelungen zu erlassen. Es gilt der Grundsatz, dass Handys gebraucht werden dürfen, solange sie den Schulbetrieb nicht stören. Ein generelles Verbot habe es nie gegeben, weil Handys im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden können, teilt das Erziehungsdepartement mit.
Handys sind eine Bereicherung
Die Lockerung des Handy-Verbots sieht Medienpädagogin Eveline Hipeli als Chance: «Wenn die Schule den Einsatz gezielt plant, kann die Nutzung des Handys eine Bereicherung für den Unterricht sein.» Mit dem Lehrplan 21, der den Medien eine stärkere Stellung verschafft, mache es durchaus Sinn, das Handy in den Unterricht einzubeziehen. Auf der Primarstufe gilt es allerdings, den richtigen Zeitpunkt abzuwägen, da nicht alle Kinder ein mobiles Gerät besitzen.
Auch der Zürcher Lehrerverband begrüsst die Lockerung. Zentral sei, dass die Handys nur zu schulischen Zwecken benützt werden und die Lehrpersonen bestimmen, wann die Handys eingesetzt werden. «Mobiltelefone gehören zum Alltag. Es ist sinnvoll, wenn die Schüler trainieren, wie sie diese Geräte produktiv nutzen können», sagt Präsident Christian Hugi. Dabei könnten auch Gefahren der Nutzung thematisiert werden.