Smartphone-SuchtHandyfreie Arbeitszeit für Lehrlinge auf dem Bau
Weil es sie zu stark ablenke, herrscht für Lernende in vielen Schweizer Baubetrieben ab Sommer ein Handyverbot. Auch in anderen Branchen ist das ein Thema.
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- duf
Maurer, Gipser oder Strassenbauer: Lehrlinge in der Baubranche müssen ab diesem Sommer damit rechnen, ihr Mobiltelefon während der Arbeitszeit abgeben zu müssen. Viele Betriebe, darunter der Grosskonzern Implenia, wollen das Handyverbot künftig durchsetzen, wie die «Schweiz am Wochenende» berichtet.
Zwar werde die Verwendung von Mobiltelefonen begrüsst und gefördert, sagt Matthias Engel, Sprecher des Schweizerischen Baumeisterverbands, zur Zeitung. Die ständige private Nutzung –
vor allem junger Leute – könne aber auf der Baustelle zu Problemen und Unachtsamkeiten führen.
Gewerkschaft Unia dagegen
Die Schweizerische Unfallversicherung Suva spricht sich zwar nicht für ein Handyverbot aus. Sprecher Serkan Isik sagt aber zur Zeitung, dass das Unfallrisiko reduziert werden könne, wenn beispielsweise beim Treppensteigen auf die Handynutzung verzichtet werde.
Bei der Gewerkschaft Unia stützt man ein Handyverbot nicht. Das Mobiltelefon sei ein Arbeitsinstrument, mit dem Aufträge empfangen würden. Grundsätzlich werde dieses in den Pausen genutzt, weshalb man ein Verbot nicht angebracht finde.
Im Betriebsreglement verankert
Doch auch in anderen Branchen setzt man Handyverbote bereits durch. Für angehende Bäcker-Konditoren-Confiseure beispielsweise ist es laut Urs Wellauer, Direktor des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbands, selbstverständlich, ihr Handy während der Arbeitszeit beiseitezulegen.
«In den meisten Betrieben ist das bereits im Reglement festgehalten, weil die Nutzung die Produktionsabläufe behindern würde.» Nicht nur hygienische Gründe, sondern auch die Ablenkung, die bei den Prozessen entstünden, machten ein Verbot unabdingbar.
Unternehmen regeln autonom
Beim Detailhändler Migros gibt es keine nationale Richtlinie zur Handynutzung für Lernende. Sprecherin Martina Bosshard sagt aber: «In der Regel gilt auch bei den Migros-Unternehmen, dass die Lernenden während der Arbeitszeit das Handy nicht nutzen sollen.»
Auch bei Gastroberufen sollen Lernende ihre Smartphones bei der Arbeit nicht für private Zwecke verwenden. Laut dem Branchenverband Hotel und Gastro Union braucht es dafür aber kein Verbot. Die Lernenden hätten in diesem Berufsfeld gar nicht erst die Zeit, bei der Arbeitsausführung am Handy zu sein. Andere Branchenverbände verweisen darauf, dass sie den Lehrbetrieben keine Vorschriften machen und diese die Handynutzung selbst regeln würden.
Sind Sie Lehrling? Wie ist die Handynutzung in Ihrem Betrieb geregelt?