Obergericht ZürichHassan Kiko steht erneut vor Gericht
Hassan Kiko muss sich heute Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Allerdings nicht wegen der Flucht nach Italien, sondern wegen der Vergewaltigung einer jungen Frau.
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Die Vergewaltigungs-Anklage ist der Grund, weshalb der zweifach vorbestrafte 27-Jährige Hassan Kiko im Bezirksgefängnis Dietikon einsass. Das Bezirksgericht Dietikon hatte den Syrer im Dezember 2015 wegen Vergewaltigung einer damals 16-Jährigen schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Ausbrecher-Häftling Hassan Kiko, der im Februar von einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal befreit wurde, ist am Mittwoch vor dem Zürcher Obergericht bei seiner Version der mutmasslichen Vergewaltigung geblieben: Der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Sex sei einvernehmlich gewesen
Der gelernte Coiffeur Hassan Kiko ist angeklagt, weil er eine junge Frau am Tag vor ihrem 16. Geburtstag vergewaltigt haben soll. Gemäss Staatsanwaltschaft fand die Tat im Auto eines Kollegen statt, das auf dem Parkplatz vor einer Shisha-Bar abgestellt war.
In der Befragung betonte der 28-jährige Syrer mehrmals, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Die Frau habe sogar mehr Lust gehabt als er. Zudem habe sie ihm gesagt, dass sie 19 Jahre alt gewesen sei. Verteidigt wird der Beschuldigte von Valentin Landmann.
«Sie steht zu mir, auch wenn ich tot bin»
Zu Beginn des Prozesses wurde das Opfer noch einmal zur Vergewaltigung befragt. Um die junge Frau zu schützen, war die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen. Auch die Journalisten mussten draussen warten und waren erst zur Befragung des Häftlings zugelassen.
Die 32-jährige Gefängnis-Aufseherin Angela Magdici, die den Syrer im Februar aus dem Gefängnis befreite, verfolgt den Prozess als einzige Zuschauerin mit. Die beiden sind offensichtlich immer noch ein Paar. Er wolle mit ihr zusammen sein, auch wenn er verurteilt werde, sagte der Beschuldigte. «Sie steht sogar zu mir, wenn ich tot bin.»
Wegen Flucht verantworten?
Ob sich der Syrer auch wegen seiner Flucht aus dem Gefängnis verantworten muss, ist noch unklar. Das Bezirksgericht Dietikon stellte das Verfahren gegen ihn Anfang November ein, weil «Anstiftung zur Selbstbegünstigung» nicht strafbar sei.
Anderer Meinung ist die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen des Gefängnisausbruchs verurteilt sehen will. Der Rekurs gegen die Verfahrenseinstellung ist momentan vor dem Obergericht hängig.
Prozess gegen Aufseherin im Januar
Die 32-jährige Aufseherin Angela Magdici (32), die dem Häftling zur Freiheit verhalf, wird sich im Januar vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem das Entweichenlassen von Gefangenen, Begünstigung und eine grobe Verkehrsregelverletzung vor.
Sie fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten; sieben davon soll die ehemalige Aufseherin im Gefängnis verbringen.
Die Gefängnisaufseherin war Anfang Februar mit dem syrischen Häftling aus dem Gefängnis Limmattal nach Italien geflüchtet. In der Nacht auf Karfreitag wurde das Paar dann im norditalienischen Romano di Lombardia verhaftet.
Hassan Kiko beteuerte während seiner Flucht per Video seine Unschuld.
(jen/sda)