Obergericht SolothurnHat der Vater (36) sein Baby beinahe zu Tode geschüttelt?
Ein 36-jähriger Schweizer muss sich vor dem Solothurner Obergericht verantworten. Er soll seiner acht Wochen alten Tochter durch Schütteln lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben.
- von
- Simon Ulrich
Darum gehts
Einem Mann aus dem Solothurner Schwarzbubenland wird vorgeworfen, sein Baby so sehr geschüttelt zu haben, dass es Verletzungen erlitt.
Der 36-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden. Weil der Staatsanwalt das Urteil weiterzog, muss sich der Beschuldigte diese Woche vor dem Solothurner Obergericht verantworten.
Der Staatsanwalt fordert 8,5 Jahre Gefängnis, die Verteidigung einen Freispruch.
Ein 36-jähriger Mann aus dem Kanton Baselland soll 2012 seine damals acht Wochen alte Tochter so fest geschüttelt haben, dass sie davon Verletzungen erlitt. Das Kind überlebte nur dank mehrerer Operationen. Zudem soll der Schweizer 2010 an seiner alten Wohnadresse im solothurnischen Schwarzbubenland sein anderes Kind, einen achtmonatigen Sohn, erstickt haben. In erster Instanz war der Beschuldigte im Mai 2021 von beiden Vorwürfen mangels Beweisen freigesprochen worden.
Umstrittene Ermittlungsmethoden
Weil die Staatsanwaltschaft, die 16,5 Jahre Gefängnis gefordert hatte, den Fall weiterzog (jedoch nur das Urteil betreffend der Tochter), muss sich der Mann diese Woche vor dem Obergericht verantworten, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Vor den Richtern verweigerte er die Aussage; er habe das Vertrauen in den Staat verloren, sagte seine Verteidigerin.
Der Fall des mutmasslichen Baby-Schüttlers sorgte schweizweit für Aufsehen – weniger wegen der Schwere der Tat, als vielmehr aufgrund der angewandten Ermittlungsmethoden: Die Polizei hatte in der Wohnung der Verdächtigen – zunächst war auch die Frau des Beschuldigten im Visier der Strafverfolgungsbehörden – Abhörwanzen installiert. Zudem hatten sechs verdeckte Ermittler über ein Jahr versucht, engeren Kontakt zu den Eltern herzustellen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass diese Observationen gerechtfertigt gewesen seien.
«Emotionale Gefühlskälte»
Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor dem Obergericht, dass es durchaus Indizien gebe, welche direkt auf den Vater als Täter hinweisen würden. In einem abgehörten Gespräch habe seine damalige Partnerin sehr emotional den Wunsch geäussert, die schuldige Person solle sich zu ihren Taten bekennen. Demgegenüber habe der Beschuldigte eine «emotionale Gefühlskälte» an den Tag gelegt, sei ausgewichen und genervt gewesen. Der Staatsanwalt fordert achteinhalb Jahre Gefängnis.
Die Verteidigerin fordert dagegen weiterhin einen Freispruch. Dies, weil die Ermittlungen keinen Erfolg gebracht hätten und auch andere Gelegenheiten oder Personen für die Erschütterungen des Kindes infrage kämen.
Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.
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Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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