FilmgesetzHauptargument der Befürworter von «Lex Netflix» ist plötzlich verschwunden
Das «Lex Netflix»-Ja-Komitee kippte nachträglich den «amerikanischen Einheitsbrei» aus seinem Argumentarium. Gegner vermuten versteckte Ressentiments gegen die US-Filmindustrie.
- von
- Lisa Horrer
Darum gehts
Im früheren Argumentarium zum neuen Filmgesetz «Lex Netflix» forderte das Ja-Komitee eine Mindestquote für europäische Produktione, um keinen «amerikanischen Einheitsbrei» vorgesetzt zu bekommen.
Das Komitee ersetzte jetzt diese Formulierung.
Initiativgegner wie Matthias Müller, Präsident des Referendumskomitees, kritisieren das Vorgehen und hinterfragen die «wahre» Absicht des Gesetzes.
Seit Monaten kämpfen die Initianten des Ja-Komitees vor allem mit einem Argument für das Filmgesetz: Sie wollen «keinen amerikanischen Einheitsbrei». Das Hauptargument der Initianten ist nun jedoch plötzlich von der Bildfläche verschwunden.
In der ursprünglichen Version des Argumentariums hiess es: «Die im Filmgesetz verankerte Mindestquote von 30% europäischer Produktionen sorgt dafür, dass wir keinen amerikanischen Einheitsbrei vorgesetzt bekommen.» Doch aktuell heisst es dort stattdessen: «Die im Filmgesetz verankerte Mindestquote von 30% europäischer Produktionen bietet mehr inhaltliche und kulturelle Vielfalt» – vom US-Einheitsbrei ist keine Rede mehr.
«Die Initianten habe ihre wahre Absicht offengelegt»
Einer derjenigen, die auf die Änderung des Argumentariums aufmerksam wurden, ist Matthias Müller, Präsident des Referendumskomitees. So stellten die Befürworter den Ausschnitt des Argumentariums, der den «amerikanischen Einheitsbrei» thematisierte, selbst auf Twitter. Die Gegner retweeteten. Kurz darauf stellten sie fest, dass der Tweet gelöscht wurde. Noch vor der Löschung sicherte Müller die Tweets und das ursprüngliche Argumentarium als Screenshots als Beweis.
Die heimliche Anpassung der Befürworter des Filmgesetzes (siehe Box) stimmt das Referendumskomitee misstrauisch. Müller sagt: «Mit der Argumentation haben die Initianten ihre wahre Absicht offengelegt, dass sie nicht den Schweizer Film fördern, sondern erfolgreiche und beliebte US-Produktionen für immer aus dem Programm verbannen wollen.»
Versteckte US-Ressentiments vermutet
Müller vermutet, dass es den Initianten peinlich sein könnte, dass das Argument von den Gegnern ausgespielt wird. Zudem geht er davon aus, «dass sie die Ressentiments gegen die USA, die offenbar bei den hiesigen Filmschaffenden vorhanden sind, verstecken wollen. Mit unseren Screenshots haben wir sie aber entlarvt!», so der Präsident der Jungfreisinnigen.
Auch der Twitter-Gemeinde entging nicht, dass das Ja-Komitee den «amerikanischen Einheitsbrei» aus dem Argumentarium gekippt hatte. «Der Oscar für die dümmste Argumentation in Sachen Filmgesetz geht an die Befürworter der Lex Netflix. ‹Amerikanischer Einheitsbrei›. Dümmer gehts nimmer», spottet jemand.
Missverständliche Formulierung
Auf Anfrage teilt das Komitee «Ja zum Filmgesetz» mit, dass es keinen konkreten Auslöser für die Überarbeitung gegeben habe. «Wir mögen US-Serien wie Better Call Saul oder Breaking Bad sehr, finden aber, dass es eine Vielfalt braucht und sind deshalb auch der Meinung, dass die europäische AVMD-Richtlinie (Audiovisuelle Mediendienste, Anm. der Red.) sinnvoll ist», sagt Thomas Tribolet, Sekretär des Schweizerischen Verbands der Filmproduzentinnen und Filmproduzenten.
Tatsächlich versuche das Komitee möglichst klar zu argumentieren und das Argumentarium laufend zu ergänzen, so Salome Horber, Geschäftsführerin von Cinésuisse. Der «amerikanische Einheitsbrei» sei gestrichen worden, weil die Formulierung missverstanden worden sei. «Unser Ziel ist nicht weniger amerikanische Serien und Filme – wir freuen uns vielmehr auf mehr Auswahl, auch mit tollen Schweizer Produktionen.»
«Lex Netflix»
Am 15. Mai stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage «Lex Netflix» ab. Das Initiativkomitee will unter anderem erreichen, dass ausländische Streamingdienste wie Disney+ oder Netflix mindestens 30 Prozent europäische Filme anbieten. Dafür müssen Produktionen aus Asien, Lateinamerika und anderen Ländern weichen. Zudem sollen inländische und ausländische Streamingdienste künftig vier Prozent in Schweizer Filmproduktionen investieren und alle vier Jahre einen Nachweis darüber bringen.
Eine Abgabepflicht für Streamingdienste gelte bereits in vielen der angrenzenden Länder, argumentiert das Ja-Komitee. In der Schweiz und in Europa gilt seit 1993 eine Pflicht, mindestens 50 Prozent europäischer Produktionen zu senden. Das neue Gesetz würde Streamingdienste zu einer Quote von 30 Prozent europäischer Produktionen verpflichten.
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