Spezielle Immobilie in SchwyzHaus mit Tunnelblick steht zum Verkauf
Haus mit Seeblick und Pool? Hat jeder Neureiche. Wers exklusiv möchte, kauft sich ein Haus mit Tunnel, durch den mal Dampfloks fuhren. Etwa für eine 134 Meter lange Wellness-Oase.
- von
- gwa
Unternehmer Christoph Schoop über sein Bauprojekt (Video: gwa).
Ein solches Projekt gibt es nicht alle Tage: In Ingenbohl wird derzeit ein Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet, das eine Besonderheit aufweist: Zum Gebäude gehört ein 135 Meter langer ehemaliger Bahntunnel, der früher zur Gotthardlinie gehörte.
Tunnel war einmal ein Käselager
«Es ist ein sehr schöner Tunnel mit Sichtmauerwerk aus der Bahnpionierzeit. Hier fuhren noch Dampflokomotiven durch», sagt Unternehmer und Investor Christoph Schoop zum «Bote der Urschweiz». Für drei Millionen Franken werde das Haus zum Verkauf ausgeschrieben. Im Kaufpreis ist der Tunnel inbegriffen.
20 Minuten nahm einen Augenschein vor Ort. «Der Tunnel war von 1882 bis 1947 in Betrieb. Seither ist er stillgelegt», sagt Schoop. «Zwischendurch wurde der Tunnel als Käselager genutzt.»
Weinkeller, Kulturzentrum oder Wellnessbad?
«Es wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit vier Etagen realisiert. Zum Haus gehört der Tunnel, der eine Grundfläche von 600 Quadratmetern hat», sagt Schoop. Auf der anderen Seite des Tunnels werde ein Wohnhaus errichtet.
Für den Tunnel kann sich der Unternehmer allerlei mögliche Nutzungen vorstellen: «Der Tunnel könnte zu Lagerzwecken oder zur Distribution genutzt werden.» Der Raum könne aber auch als Weinkeller oder Datenlager dienen. «Ein Autosammler könnte dort auch seine Autos einstellen», so Schoop weiter.
Der künftige Tunnelbesitzer sei vollkommen frei, wie er die 135-Meter-Röhre nützen will. Denkbar seien auch ein Eventlokal oder sogar eine Wellnessoase, Kunstaustellungen, eine Bibliothek oder ein Raum für Studenten, um abgeschottet von der Aussenwelt zu pauken. Auch ein Lager für Wassersportgeräte wie Wakeboards sei möglich – schliesslich ist der Vierwaldstättersee nicht weit.
«Herrenloses Land»
Sobald die gewünschte Nutzungsart bekannt ist, muss ein Konzessionsvertrag mit dem Kanton Schwyz
abgeschlossen werden, ist der Dokumentation zum Neubauprojekt zu entnehmen. Interessant: «Die bergrechtliche Grundlage
dafür bildet Art. 664 ZGB, in dem festgehalten ist, dass für
‹herrenloses Land› wie Felsen und Schutthalden, Firne
und Gletscher und deren Nutzung das kantonale Recht gilt», heisst es dort weiter.
Weitere Beispiele sehen sie in der Bildstrecke:
Was aus dem Tunnel wird, sei letztlich die Entscheidung des Käufers. Bis im Herbst soll das Gebäude vor dem Tunnelportal fertiggestellt sein.