Vorstoss: Hausbesetzungen sollen manchmal toleriert werden

Aktualisiert

VorstossHausbesetzungen sollen manchmal toleriert werden

Besetzte Häuser sollen nur noch geräumt werden dürfen, wenn für das Haus eine Abbruchbewilligung oder eine neue Nutzung vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, soll die Stadt vermitteln.

von
gwa

Die Häuser während der Besetzung an der Obergrundstrasse in Luzern. (Video: na)

Mit der Besetzung der Villa an der Obergrundstrasse 101 hat die Gruppe Gundula die Diskussion um Zwischennutzungen und Freiräume in Luzern wieder aufs Tapet gebracht. Vergangene Woche ist das Haus geräumt worden und einige Hausbesetzer wurden verhaftet. Bereits 2016 hatte Gundula das geschützte Haus an der Obergrundstrasse 99 besetzt.

Stadt soll Eigentümer in die Verantwortung ziehen

Per Vorstoss will die SP/Juso-Fraktion klare Richtlinien bei der Räumung von besetzten Häusern und bei der Sanierung verwahrloster Liegenschaften schaffen. «Bei der Besetzung vor einem Jahr versuchte die Stadt zu vermitteln. In diesem Fall nun hat sie sich aus der Verantwortung gezogen», sagt SP-Grossstadtrat Gianluca Pardini.

Zu einer Räumung durch die Polizei soll es laut Vorstoss erst kommen können, wenn – zusätzlich zu einem gültigen Strafantrag – eine Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt, die unverzügliche Aufnahme der Bauarbeiten belegt werden kann oder eine vertraglich rechtmässige Nutzung für die Zeit nach der Räumung besteht. «Die Stadt soll die Liegenschaftsbesitzer in die Verantwortung ziehen und ihnen auch Grenzen setzen», sagt Pardini. So solle auch verhindert werden, dass leerstehende Gebäude dem Zerfall preisgegeben werden.

«Eine sinnvolle Nutzung wäre ein Gewinn für alle»

«Sind die Voraussetzungen für eine Räumung nicht gegeben, soll die Stadt vermitteln und sich für eine Zwischennutzung einsetzen», sagt der Grossstadtrat. Eine solche Aufgabe könne auch eine neutrale Vermittlungsstelle übernehmen. Pardini verweist auf Städte wie Zürich oder Genf, wo eine ähnliche Praxis angewendet werde.

«Wir wollen das Privateigentum nicht angreifen, aber ein leerstehendes Haus bringt niemandem etwas. Eine sinnvolle Nutzung wäre ein Gewinn für alle.» Nicht nur Hausbesetzer könnten laut Pardini leere Gebäude beleben, auch Vereine, kleine Gewerbebetriebe oder Kulturschaffende könnten die Räume sinnvoll nutzen.

Die SP kritisiert zudem, dass die Villa an der Obergrundstrasse 99 vermodert, obwohl sie nach der Besetzung eigentlich hätte instandgestellt werden müssen. In einem weiteren Vorstoss will die Fraktion vom Stadtrat deshalb wissen, inwiefern denn «Eigentümer zu einem ordentlichen Unterhalt ihrer Liegenschaften» verpflichtet werden können.

Deine Meinung