Rösti auch betroffenHeimlich filmen und dann blossstellen – das kann böse Folgen haben
Autounfall, Streit, Hochzeitsantrag – jemand zückt bestimmt das Smartphone und filmt das Ereignis. Landen die Aufnahmen im Netz, kann das für beide Seiten böse Folgen haben.
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Darum gehts
Ein junger Mann filmt eine Frau ohne ihr Wissen und stellt das Video online.
Die Userinnen und User kritisieren dieses Vorgehen.
Eine Datenschutz-Expertin erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Ein deutscher Tiktok-User liegt am Strand und ist genervt von seiner Nachbarin. Seiner Meinung nach telefoniert die junge Frau zu laut. Er zückt das Handy, filmt im Selfiemodus, schwenkt auf die junge Frau und spricht sie an: «Willst du hier eigentlich den ganzen Strand unterhalten?»
Anschliessend veröffentlichte er das Video auf Social Media mit dem Text: «Musste einer Touristin heute leider sagen, dass ihre Guacamole schei**egal ist.» In den Kommentaren hagelt es jedoch mehr Kritik an dem Mann als an der jungen Frau und ihrem Telefonat. «Ich finde dieses Heimlich-Filmen und Ins-Netz-Stellen viel schlimmer. Ich bezweifle, dass sie das erlaubt hat», kommentiert eine Userin.
Auch Bundesrat Rösti wurde heimlich fotografiert
Es ist keine Neuheit, dass man damit rechnen muss, im öffentlichen Raum fotografiert oder gefilmt zu werden. Auch Bundesrat Albert Rösti (SVP) wurde vor kurzem in einer Berner Gartenbeiz heimlich fotografiert. Für Rösti hatte die Aufnahme kein Nachspiel.
Doch oft haben solche Bilder und Videos Konsequenzen. Vor allem dann, wenn die Aufnahmen auf Social Media veröffentlicht und Personen somit vor einer breiten Masse blossgestellt werden. Gepixelt werden die Personen nur selten. Doch ist das überhaupt erlaubt? «Nein», weiss Ursula Uttinger, Juristin und Dozentin an der Hochschule Luzern. «Es geht dabei sowohl um das Recht am eigenen Bild als auch um den Schutz der Persönlichkeit.»
Hast du auch schon heimlich Aufnahmen von Fremden gemacht?
Aufnahmen zu löschen, ist aufwendig
Doch die Realität sei oftmals eine andere, sagt die Expertin für Datenschutz. «Es klagt kaum jemand, da der Aufwand relativ hoch ist», sagt Uttinger. Man könne versuchen, bei der entsprechenden Plattform das Video oder das Bild löschen zu lassen. Oder alternativ direkt auf die Person zugehen, die den Inhalt veröffentlicht habe.
Bringe das alles nichts, könne man wegen Persönlichkeitsverletzung klagen. «Das braucht viel Zeit und ist aufwendig», weiss die Juristin. Laut Uttinger macht es zudem keinen Unterschied, ob die Person im Video in einem positiven oder in einem negativen Kontext dargestellt wird. «Bei positiven Videos sind die Leute einfach weniger sensibel.» Anders sei es hingegen bei Rösti: «Personen des öffentlichen Lebens müssen in Bezug auf ihr Wirken als öffentliche Person akzeptieren, dass Fotos oder Videos veröffentlicht werden.»
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