Heiraten soll billiger werden
Mit generöseren Abzügen und Kostenfolgen von 650 Millionen für den Fiskus will der Bundesrat die Heiratsstrafe bei der Besteuerung mildern.
Um die verfassungswidrige steuerliche Diskriminierung der Ehe- gegenüber den Konkubinatspaaren rasch abzubauen, hatte sich der Bundesrat schon Mitte Februar für eine Kombi-Lösung entschieden. Diese sieht beim steuerbaren Einkommen eine massvolle Erhöhung des Zweiverdienerabzugs und einen Abzug für alle Verheirateten vor.
Nach dem Antrag des Bundesrates soll der Zweiverdienerabzug neu 50 Prozent des niedrigeren Ehepaarverdienstes oder maximal 12 500 Franken betragen. Das Minimum liegt bei 7600 Franken, was dem heutigen Abzug entspricht. Für den neuartigen Verheiratetenabzug, von dem auch Renter profitieren, schlägt der Bundesrat 2500 Franken vor.
Zwei Drittel nicht länger bestraft
Damit falle für rund 160 000 der 240 000 betroffenen Zweiverdienerehepaae die Schlechterstellung gegenüber gleich situierten Konkubinatspaaren gänzlich weg, sagte Bundesrat Hans- Rudolf Merz vor den Medien. Für 80 000 Zweiverdienerehepaare werde die Mehrbelastung zumindest stark gemildert.
Laut Merz hält sich auch die Benachteiligung der Einverdiener- gegenüber den Zweiverdienerehepaaren in einem gemäss Verfassung und Bundesgericht vertretbaren Rahmen. Das Steuersystem sei wie ein Mobile, dessen Arme - die verschiedenen Kategorien von Steuerzahlern - im Gleichgewicht gehalten werden müssten.
Ausfälle kompensieren
Die Sofortmassnahmen kosten den Fiskus ab 2010 insgesamt 650 Millionen Franken. Davon entfallen gemäss dem neuen Finanzausgleich 83 Prozent oder 540 Millionen auf den Bund und 17 Prozent oder 110 Millionen auf die Kantone. Der Bundesrat hält daran fest, dass die Mindererträge des Bundes «gegenfinanziert» werden müssen.
440 Millionen sollen durch Ausgabenkürzungen im Zuge der Überprüfung der Bundesaufgaben aufgefangen werden. Mehreinnahmen von 50 Millionen erwartet der Bundesrat unter dem Titel «Wachstum», weil mehr Frauen erwerbstätig sein könnten und Steuern zahlten. Weitere 50 Millionen sollen die Effizienzgewinne der Reorganisation in der Steuerverwaltung beitragen.
Splitting oder Indvidualbesteuerung?
Die Sofortmassnahmen könnten nicht alle Ungleichgewichte beseitigen, sagte Merz, der sich bereits mit Forderungen der kantonalen Finanzdirektoren zugunsten der Einverdienerehepaare konfrontiert sieht. Alles lasse sich nicht zudecken: «Man friert entweder an die Nase oder an die Zehen.»
Echte Remedur wird nach Auskunft des Finanzministers erst eine Systemänderung schaffen. Um diese einleiten zu können, brauche es einen Grundsatzentscheid des Parlaments zwischen einer gemeinsamen Ehepaarbesteuerung (Splitting) und der individuellen Besteuerung. Der Bundesrat werde noch dieses Jahr einen entsprechenden Beschluss vorlegen.
Ihre Präferenz habe die Landesregierung noch nicht festgelegt, sagte Merz. Ende 2004 kam eine Arbeitsgruppe zum Schluss, die vor allem von der SP und der FDP angestrebte Individualbesteuerung sei kurzfristig nicht realisierbar und für die Kantone mit grossem Aufwand verbunden.
Bereit für den Ständerat
Vorderhand liegen also nur die Sofortmassnahmen auf dem Tisch. Als erste Kammer wird sich der Ständerat bereits am 13. Juni damit befassen - mit einem politischen Link zur Unternehmenssteuerreform. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2008 geplant, womit sich die neuen Abzüge frühestens auf die Steuerrechnung 2009 auswirken würden. (sda)