WeisungHöhenfeuer im Baselbiet am 1. August ungewiss
Der Krisenstab Basel-Landschaft hält am Feuerverbot fest. Ob am Nationalfeiertag Feuerwerk erlaubt ist, ist noch nicht klar.
- von
- jd

Können am 1. August die obligatorischen Höhenfeuer brennen?
Nach wie vor herrscht Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Dies betonte der Krisenstab Basellandschaft in einer am Mittwoch veröffentlichten Weisung. Am 22. Juli werden konkrete Aussagen folgen, ob die Landschäftler am 1. August mit Feuerwerk feiern dürfen. «Der weitere Entscheid ist abhängig von der aktuellen Lage und den Wetterprognosen», heisst es in der Anordnung.
Rücksicht auf gestresste Fische
Auch bei allfälligem Regen muss das Feuerverbot eingehalten werden, bis es offiziell widerrufen wird. Dies gilt auch im Kanton Basel-Stadt. Zudem sind die Pegelstände der Fliessgewässer niedrig und die Wassertemperaturen mit bis zu 23 Grad im hohen Bereich anzusiedeln. Einem erfrischenden Bad stehe nichts im Wege, auf die gestressten Fische müsse jedoch gebührend Rücksicht genommen werden, mahnt der Krisenstab. Indes baut Langenbruck aufgrund von Wasserknappheit eine Notleitung für zusätzliches Wasser.
Höhenfeuer bedroht
Währenddessen sorgt die behördliche Mitteilung auf Twitter für Gesprächsstoff. Vor allem um die obligatorischen Baselbieter Höhenfeuer, die nahezu allesamt in der Nähe eines Waldes statt finden sollten, wird gezittert. Thematisiert wurden die allseits beliebten Traditionsfeuer im offiziellen Schreiben nicht.