Während Fussballpartien: Hooligans sollten stündlich zur Polizei gehen

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Während FussballpartienHooligans sollten stündlich zur Polizei gehen

Nachdem gewaltbereite GC-Fans am Sonntag einen Spielabbruch provozierten, fordern Politiker vermehrte Meldeauflagen. Nur so würden Rayonverbote tatsächlich eingehalten.

von
jk

Diese Fans provozierten den Spielabbruch. (Video: SRF)

Am Sonntagabend kam es beim Fussballspiel FC Luzern – Grasshoppers Zürich zu hässlichen Szenen. Teils vermummte GC-Fans sind während der Partie über die Gitter im Luzerner Stadion gestiegen und haben die Spieler aufgefordert, ihre Trikots auszuhändigen. Die Partie wurde abgebrochen. An einer Pressekonferenz am Montag kritisierte GC-Präsident Stephan Rietiker das Verhalten der Hooligans scharf. Nun müsse auch die Politik handeln.

«Endlich beziehen Verantwortliche Stellung»

Mauro Tuena, Präsident der SVP Stadt Zürich, und SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der Kantonalpartei, Priska Seiler Graf, loben die Reaktion von GC-Präsident Rietiker. Anders als nach dem Vorfall vor zwei Monaten in Sitten habe der Club das Verhalten der Chaoten klar verurteilt. «Die Verantwortlichen haben ein energisches Signal gegen Fangewalt gesendet, das war längst überfällig», sagt Tuena. Um gegen Hooligan-Gewalt vorzugehen, seien alle gefragt – von den Stadionverantwortlichen bis zu den Politikern.

Der SVP-Mann fordert mehr Härte im Umgang mit Hooligans: «Es ist jetzt fünf vor zwölf. Muss es erst einen Toten geben, damit endlich gehandelt wird?» Die Fanarbeit der letzten Jahre habe versagt. Sie sei offensichtlich das falsche Rezept gegen gewaltbereite Anhänger. «Das Hooligan-Problem wird wieder grösser.» Aufgabe der Politik sei es, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies könnten strengere Gesetze sein oder Geld für mehr Polizeistellen.

Mehr Meldeauflagen als Massnahme

In grösseren Städten ist es gemäss Tuena schwierig, Rayonverbote rigoros durchzusetzen. Er begrüsst deshalb Meldeauflagen, wie sie die Kantonspolizei Waadt teils verhängt: «Zwei bekannte Hooligans müssen sich während Auswärtsspielen stündlich auf dem Polizeiposten in ihrem Wohnort zeigen, damit das Verbot sicher eingehalten wird.»

Das Hooligan-Konkordat von 2007 erlaubt solche Meldeauflagen (siehe Box). Doch damit sich ein Hooligan an Spieltagen regelmässig bei der Polizei melden muss, sind gesetzliche Bedingungen einzuhalten. So muss der Betroffene in den letzten zwei Jahren gegen ein Rayonverbot oder eine Ausreisebeschränkung verstossen haben. Auch wenn davon ausgegangen wird, dass mildere Massnahmen wirkungslos sind, kann eine Meldeauflage verhängt werden.

Auch SP-Frau Seiler Graf würde es befürworten, wenn Meldeauflagen häufiger ausgesprochen würden: «Das ist eigentlich die letzte Stellschraube, die ich momentan noch sehe.» Meldeauflagen würden auch nicht gegen den Persönlichkeitsschutz verstossen – dieser sei ihr sehr wichtig. «Gegen Fangewalt ist schon so viel unternommen worden, und trotzdem scheinen die Massnahmen nur bedingt zu wirken», so Seiler Graf.

Fanarbeit und repressive Massnahmen

Laut Tuena hat die SVP-Fraktion im Zürcher Gemeinderat im April ein Postulat mit einem Massnahmenkatalog gegen Fangewalt eingereicht. «Darin fordern wir etwa aufgestockte Polizeiaufgebote, eine Aufrüstung der Videoüberwachung sowie ein Hinweiseportal für Meldungen aus der Bevölkerung.» Laut Tuena ist es wichtig, dass die Chaoten mit weitreichenden Konsequenzen rechnen müssen. So würde er es begrüssen, wenn ein Hooligan nach Ausschreitungen zwei Tage in U-Haft käme oder von der Polizei am Arbeitsplatz für eine Vernehmung abgeholt würde.

Die SP-Politikerin Seiler Graf hingegen will an der Fanarbeit festhalten. Zwar sei es sehr schwierig, den echten Dialog mit den Chaoten zu finden, dennoch sei es notwendig. «Im Gespräch mit den Hooligans kann man die Ursachen bekämpfen, repressive Massnahmen sind ebenfalls nötig, bleiben aber auch Symptombekämpfung.» Insgesamt plädiert Seiler Graf für einen breiten Massnahmenkatalog mit kommunikativen, präventiven und repressiven Massnahmen.

So viele Hooligans sind im Visier des Bundes

Das Bundesamt für Polizei führt seit 2007 eine Datenbank mit Personen, gegen die im Rahmen einer Sportveranstaltung polizeilich vorgegangen wurde. Im Januar 2019 waren insgesamt 1592 Personen erfasst, 1153 in Bezug auf Fussball, 499 im Bereich Eishockey. Die grosse Mehrheit davon ist männlich und zwischen 19 und 29 Jahre alt. Gegen 747 Personen laufen aktuell aktive Massnahmen, darunter etwa ein Stadionverbot (661 Personen) und ein national gültiges Rayonverbot (437 Personen). Landfriedensbruch, Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz oder das Vermummungsverbot sowie Gewalt und Drohungen gegen Beamte sind die häufigsten Gründe, wieso eine Person registriert wurde.

Rechtliche Lage heute

Das Hooligan-Konkordat regelt Fangewalt in der Schweiz. Einer ersten Fassung traten 2007 alle Kantone bei. Diese beinhaltet Massnahmen wie Stadionverbote, vorsorgliche Polizeigewahrsam sowie Meldeauflagen. 2012 wurde das Hooligan-Konkordat verschärft. Neu wurde ein national gültiges Rayonverbot eingeführt. Hinderung an einer Amtshandlung sowie das Mitführen von Pyros wurden unter anderen als polizeilich ahndbares Verhalten deklariert. Alle Kantone ausser Basel-Stadt und Basel-Land sind diesem verschärften Konkordat beigetreten.

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