Uni St. GallenHSG ruft Freistellung von Professor zurück – Untersuchung läuft weiter
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle darf seine Tätigkeit an der HSG wieder aufnehmen. Bei ihm handelte es sich nicht um den Hauptangeklagten in der Plagiatsaffäre.
- von
- Dominik Fischer
Darum gehts
In der Plagiatsaffäre an der HSG gibt es eine neue Entwicklung.
So wurde am Montag die Freistellung von einem der zwei Professoren widerrufen.
Er sei nicht der Hauptangeklagte in der Plagiatsaffäre gewesen – doch wird ihm Veruntreuung von Geldern vorgeworfen.
Die HSG hat im Rahmen der Plagiatsaffäre an der Uni die Freistellung gegenüber einem Professor widerrufen. «Der Präsident des Universitätsrates Stefan Kölliker widerruft die Freistellung, die er gegenüber Prof. Dr. Wolfgang Stölzle ausgesprochen hatte», heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag.
Die Arbeit der Untersuchungskommission zum Institut von Herrn Stölzle sei davon jedoch nicht betroffen und werde plangemäss zu Ende geführt. Die Führung des Instituts für Supply Chain Management (ISCM) durch Herrn Stölzle erfolge bis zum Abschluss der laufenden Untersuchung in Abstimmung mit einem Beistand.
Der Professor soll Gelder veruntreut haben
Dem Logistikprofessor soll unter anderem vorgeworfen worden sein, mit seiner Beratungsfirma unsauber gewirtschaftet zu haben, wie das «Tagblatt» schreibt. So soll er Forschungsaufträge und damit verbundene Gelder, die für die Universität bestimmt waren, an seine private Beratungsfirma umgeleitet haben. Ebenso habe es Unklarheiten in Bezug auf Abrechnungen für Stölzles Beratungsfirma gegeben, welche die Räumlichkeiten und das Inventar der Universität St. Gallen betroffen haben sollen. In Bezug auf die Plagiatsaffäre an der HSG soll es sich bei Stölzle jedoch nicht um den Hauptangeklagten gehandelt haben.
Des Weiteren gibt es Untersuchungen gegen ihn im direkten Zusammenhang mit dem Plagiatsvorwurf und Drohschreiben gegen Studierende. Gegenüber der NZZ betont Stölzle, er sei von der eingesetzten Untersuchungskommission nicht als Beschuldigter einvernommen worden, sondern als Auskunftsperson.
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