Hugo Gaston: Tennis-Rüpel kriegt Mega-Strafe

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Hugo Gaston140’000 Franken, weil er Ball fallen liess – Tennis-Rüpel kassiert Mega-Strafe

Hugo Gaston (ATP 108) versuchte, sich beim Turnier in Madrid mit einer unsportlichen Aktion einen Vorteil zu verschaffen. Nun wurde der Franzose zu einer hohen Strafe verdonnert.

Florian Gnägi
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Florian Gnägi

Wegen eines unsportlichen Tricks wird der französische Tennisspieler Hugo Gaston hart bestraft.

(Video: Twitter/TennisTV)

Darum gehts

  • Beim Tennis-Turnier in Madrid leistete sich Hugo Gaston eine Unsportlichkeit.

  • Nun muss der Franzose dafür eine hohe Busse bezahlen.

  • Dies, weil er Wiederholungstäter ist.

Rund 110’000 Franken Preisgeld hat sich Hugo Gaston (ATP 108) in der laufenden Saison bislang erspielt. Nun wurde der französische Tennis-Profi mit einer exorbitant hohen Geldbusse von 140’000 Franken bestraft, die seine Einnahmen aus dem Sport sogar übertrifft. Doch was war passiert?

Beim Masters-1000-Turnier in Madrid griff der 22-Jährige in seinem Zweitrunden-Match gegen den Kroaten Borna Coric (ATP 16) bei Satzball gegen sich während eines Ballwechsels und kurz vor einem einfachen Smash seines Gegners plötzlich in seine rechte Hosentasche.

Mit Vorsatz holte Gaston dann einen weiteren Ball heraus und liess ihn auf den Platz fallen. Nach Ansicht der ATP-Disziplinarkommission wollte der Franzose so den Schiedsrichter zur Wiederholung des Punktes zwingen, was ihm jedoch nicht gelang. Er verlor den Punkt und schliesslich auch die Partie mit 3:6, 3:6.

Wiederholungstäter

Gastons Strafe fällt deshalb so hoch aus, weil der Tennis-Rüpel ein Wiederholungstäter ist. Schon zum vierten Mal machte er in diesem Jahr mit einer ähnlich unsportlichen Aktion auf sich aufmerksam. Die ATP erhöht die Höhe der Strafen mit jedem Vergehen innerhalb eines Kalenderjahres um 100 Prozent.

Seit der Inkraftsetzung eines neuen Strafenkataloges Anfang des Jahres verhängt der Welttennisverband markant höhere Strafen als noch zuvor. Auf der Stufe der Masters-1000-Turniere können Unsportlichkeiten so mit bis zu 54’000 Franken bestraft werden.

Hälfte der Strafe auf Bewährung

Handelt es sich um einen speziell schwerwiegenden Fall, der als schädlich für die Integrität des Sports bewertet wird, dürfen die Verantwortlichen eines Turnieres den Fall an die ATP-Disziplinarkommission übertragen. Diese legt dann, wie im Fall Gaston, Strafmasse fest, welche noch höher ausfallen können. Gut für den Franzosen: Die Hälfte der 140’000 Franken Strafe ist bloss für zwölf Monate zur Bewährung ausgesetzt.

Chancen, sich wieder Preisgelder einzuspielen, hat Gaston bereits bald wieder. Beim am Sonntag startenden French Open in Paris darf der Lokalmatador dank einer Wildcard im Hauptfeld antreten. Dort streicht er alleine schon fürs Antreten in der ersten Runde über 62’000 Franken ein.

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