Malheur auf der JagdHund lässt Reh springen und beisst Büsi tot
Auf der Jagd biss ein Hund eine Katze tot. Die Jägerin wurde vor Gericht freigesprochen.
- von
- sul
Der Vorfall ereignete sich im Herbst letzten Jahres. Eine Berner Jägerin ging mit ihrem deutschen Terrier auf die Pirsch. Die Hündin hatte einen Rehbock im Visier, verlor dann aber die Fährte. Was sich in der Folge genau abspielte, ist unklar.
Sicher ist: Der Nachbar der Jägerin, ein älterer Herr, fand die Jagdhündin später bei sich zuhause im Schopf. Anstatt den Rehbock hatte sie sich offenbar eine andere Beute geholt: Zwischen den Zähnen hatte sie die Katze des Mannes.
Kollateralschäden zu akzeptieren
Beim Versuch, sie dem Hund zu entreissen, wurde er selber leicht verletzt. Die Katze segnete das Zeitliche. Die Hundehalterin wurde wegen Widerhandlung gegen das Hundegesetz per Strafbefehl verurteilt, akzeptierte diesen aber nicht. Deshalb kams am Dienstag zur Verhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Der Verteidiger der Beschuldigten vertrat den Standpunkt, dass Hunde bei der Jagd erlaubt seien, was dazu führe, dass Tiere getötet werden könnten. Ein Hund sei nicht in der Lage, zwischen Jagdgebiet und Verbot zu unterscheiden.
Die Argumentation stiess bei der Richterin auf Verständnis: Sie sprach die Jägerin frei. Kollateralschäden seien bei der Jagd offenbar in Kauf zu nehmen – auch wenn dies das Rechtsempfinden mancher Tierbesitzer erschüttere.