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Rabbiner-GerichtHund zum Tod durch Steinigung verurteilt

Ein streunender Hund in Jerusalem wurde für die Reinkarnation eines nicht-religiösen Anwalts gehalten und darum zum Tod verurteilt. Der Köter konnte zu seinem Glück aber entwischen.

Ein Rabbiner-Gericht in Jerusalem hat einem Bericht zufolge einen streunenden Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt. Wie die israelische Nachrichten-Webseite Ynet.com am Freitag berichtete, hielt ein Richter den Hund für die Reinkarnation eines nicht-religiösen Anwalts.

Der Anwalt hatte das Gericht vor 20 Jahren beleidigt. Der grosse Hund war demnach in das Gerichtsgebäude im ultra-orthodoxen Stadtteil Mea Schearim gelaufen und hatte dort für Panik gesorgt.

Einer der Richter habe sich dann an den inzwischen gestorbenen Anwalt erinnert, der damals das Gericht beleidigte. Die Richter hätten ihn deshalb mit dem Fluch belegt, dass seine Seele nach seinem Tod in einen Hund wandern sollte, der im Judentum als unreines Tier gilt.

Das Gericht habe den Hund darauf zum Tod durch Steinigung verurteilt, hiess es im Bericht weiter. Zur Vollstreckung des Urteils durch Kinder aus dem Stadtviertel kam es demnach aber nicht mehr, weil der Hund entwischte. Dennoch wurde das Rabbiner-Gericht von Tierschützern verklagt. (sda)

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