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Hunde erben Vermögen von reichem Amerikaner

Das ist Amerika: Ein Beagle und zwei Labrador-Mischlinge im Bundesstaat Maryland haben von einem tierlieben älteren Herrn, haben nach dessen Tod das Haus und 400 000 Dollar geerbt.

Auch wenn sich die einstigen Strassenhunde «Buckshot», «Katie» und «Obu-Jet» nach dem Testament von Ken Kemper kein bisschen reicher fühlen, werden sie ihr Leben dennoch zu geniessen wissen. Ihr Herrchen hat nämlich dafür gesorgt, dass der Hausmeister des Anwesens in Hagerstown, Roy Grady, ihnen einmal die Woche Spaghetti macht, mit Fleischbällchen und Knoblauchbrot. «Das lieben sie», sagt Grady. «Sie wissen, dass es immer freitags soweit ist. Da haben sie eine innere Uhr.»

Wenn die Hunde ihrem Herrchen aus dem Leben folgen, will die Vermögensverwalterin Karin Anderson das Erbe - gesamthaft immerhin rund 900 000 Franken - an eine Tierschutzorganisation spenden. «Er hat Tiere wirklich geliebt», sagt Anderson. «Das Herz dieses Mannes war so gross, dass es eine eigene Postleitzahl braucht.»

In Deutschland ist es nicht möglich, Tiere als Erben einzusetzen. Dies setzt eine allgemeine Rechtsfähigkeit voraus, die nur natürliche Personen oder eingetragene Organisationen haben können. (dapd)

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