Kirchenglocken-Urteil: «Ich bin entsetzt, dass Glocken weiterläuten»

Aktualisiert

Kirchenglocken-Urteil«Ich bin entsetzt, dass Glocken weiterläuten»

Nach einem Bundesgerichtsurteil dürfen die Kirchenglocken nachts weiter läuten. Kläger Alfred Naef (70) ist enttäuscht – und wettert gegen die Richter.

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Alfred Naef ist über das Urteil des Bundesgerichts entsetzt.

Alfred Naef ist über das Urteil des Bundesgerichts entsetzt.

Zürichsee Zeitung
Das Anwohner-Paar der reformierten Kirche Wädenswil klagte, weil der Lärm des 200 Meter entfernten Kirchturms die beiden nachts aus dem Schlaf riss. Sie bekamen vor dem Zürcher Verwaltungsgericht recht. Dieses berücksichtigte in seinem Urteil erstmals eine ETH-Studie, in der die Lärmverträglichkeit von Kirchtürmen untersucht wurde.

Das Anwohner-Paar der reformierten Kirche Wädenswil klagte, weil der Lärm des 200 Meter entfernten Kirchturms die beiden nachts aus dem Schlaf riss. Sie bekamen vor dem Zürcher Verwaltungsgericht recht. Dieses berücksichtigte in seinem Urteil erstmals eine ETH-Studie, in der die Lärmverträglichkeit von Kirchtürmen untersucht wurde.

Foto André Springer / ZSZ
Nun haben die Bundesrichter aber anders entschieden. Enttäuscht ist auch Nancy Holten, Sprecherin der IG Stiller: «Wir sind für einen tiefen, gesunden Schlaf.»

Nun haben die Bundesrichter aber anders entschieden. Enttäuscht ist auch Nancy Holten, Sprecherin der IG Stiller: «Wir sind für einen tiefen, gesunden Schlaf.»

Die Glocken der reformierten Kirche Wädenswil ZH dürfen weiterhin auch nachts alle 15 Minuten schlagen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt und der Kirchgemeinde gutgeheissen.

Die Niederlage vor Bundesgericht schmerzt den Rentner Alfred Naef, der 200 Meter neben der Kirche wohnt. Er und seine Frau hatten sich in der Nachtruhe gestört gefühlt und auf den Vorinstanzen erreicht, dass die Kirchenglocken zwischen 22 bis 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde schlagen dürfen.

Rentner akzeptiert Urteil nicht

«Ich bin entsetzt über dieses Urteil und dass die Glocken jetzt weiter läuten», sagt Naef zu 20 Minuten. «Das ist kein Gericht, sondern ein befangener Verein, der unterwandert ist von Lobbyisten eines luschigen, zwielichtigen Clubs namens Kirche.» Im Gegensatz zum Zürcher Verwaltungsgericht hätten sich die Richter nicht mit den Lärmstudien auseinandergesetzt. Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation bestätige seit langem, dass der Lärm von Kirchenglocken schädlich für die Gesundheit sei. «Der Entscheid ist gegen jedes Menschenrecht», sagt Naef.

Dass die Kirchenglocken nicht verstummen, treffe vor allem seine Frau. Laut Naef leidet sie an einer unheilbaren neurologischen Krankheit, die sich unter Lärmeinfluss verschlimmere. Auch die Koffer zu packen, sei keine Option. «Sie können eine schwer kranke Frau nicht einfach umsiedeln.»

IG Stiller ist enttäuscht

Gross ist die Enttäuschung auch bei der IG Stiller. Sprecherin und Vorstandsmitglied Nancy Holten sagt: «Ich bin sprachlos. Ich ging davon aus, dass das Bundesgericht zeitgemäss entscheiden wird.» Der Viertelstundenschlag diene einzig und allein der Zeitangabe. «Das ist ein alter Zopf. Heute haben alle eine Uhr oder ein Handy, um die Zeit zu erfahren. Ausserdem ist die Nacht zum Schlafen da.»

Eine Studie der ETH mit 27 Probanden habe gezeigt, dass uns Kirchengeläut aufwachen lässt. Wenn dieser Nachweis nicht reiche, brauche es eben mehr Studien. «Wir sind für einen tiefen, gesunden Schlaf. Die Richter haben sich dem Druck der Mehrheit der Bevölkerung gebeugt, die am Stundenschlag hängt.» Allerdings fange die Diskussion nun erst richtig an: «Wir behandeln zahlreiche Klagen jedes Jahr. Nun werden sich viele Leute erst recht überlegen, ob es den Lärm noch braucht.»

«Auch Traditionen haben ihren Wert»

Erleichtert reagiert die reformierte Kirche des Kantons Zürichs: «Der Viertelstundenschlag ist zwar ein weltliches Geläut, von dem das Wohlergehen der Kirche nicht abhängt. Aber auch Traditionen haben ihren Wert», sagt Sprecher Nicolas Mori. Froh sei man darüber, dass das Gericht die «wackelige» ETH-Lärmstudie realistisch eingeschätzt habe.

Den Kirchgemeinden rate man, bei Beschwerden gesprächs- und kompromissbereit zu sein. «Es gab tatsächlich Fälle, wo es sehr laut war. Heute kann man aber etwa durch technische Massnahmen viel erreichen.» Zum Beispiel könne man Plexiglasscheiben anbringen, die dämpfend wirkten. Gleichzeitig dürften die Gemeinden aber nicht gleich einknicken. «Zieht jemand in ein Dorf in Sichtweite der Kirche und deckt sie gleich mit Klagen ein, ist das schwierig.»

Die Mehrheit der Bundesrichter kam am Mittwoch zum Schluss, dass es keinen Anlass gebe, um von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen. Die Lärmstudie, auf die sich das Zürcher Verwaltungsgericht bei seinem anderslautenden Entscheid gestützt hatte, erachtet das Bundesgericht als zu wenig aussagekräftig und fundiert. Das Gutachten hatte festgestellt, dass bereits Lärm von weniger als 60 Dezibel zu Aufwachreaktionen führen könne. (daw/sda)

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