Liestal BL: «Ich bin im Unrecht, aber hier fehlt der Verwaltung das Augenmass»

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Liestal BL«Ich bin im Unrecht, aber hier fehlt der Verwaltung das Augenmass»

Über 20 Jahre hat ein Liestaler KMU gegen das Reklamereglement der Stadt verstossen, ohne dass das jemandem aufgefallen ist. Jetzt intervenierte das Hochbauamt. Der Fall gibt auf Facebook zu reden.

von
Lukas Hausendorf
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Wegen einer Firmenbeschriftung an einem Fenster erhielt ein Liestaler KMU Post vom Hochbauamt. Der Empfänger machte den Eifer des Amts mit einer sarkastischen Bemerkung auf Facebook publik.

Wegen einer Firmenbeschriftung an einem Fenster erhielt ein Liestaler KMU Post vom Hochbauamt. Der Empfänger machte den Eifer des Amts mit einer sarkastischen Bemerkung auf Facebook publik.

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«Ich habe einfach das Augenmass vermisst», sagt der ehemalige Besitzer Michael Bischof. Ihm sei bewusst, dass er im Unrecht sei, und er werde den Aufkleber mit dem Firmenlogo an der Innenseite des Fensters anbringen. Dort sei er nicht bewilligungspflichtig.

«Ich habe einfach das Augenmass vermisst», sagt der ehemalige Besitzer Michael Bischof. Ihm sei bewusst, dass er im Unrecht sei, und er werde den Aufkleber mit dem Firmenlogo an der Innenseite des Fensters anbringen. Dort sei er nicht bewilligungspflichtig.

Facebook
Der ehemalige Besitzer des Familienunternehmens wurde in einem Schreiben der Gemeinde darum gebeten, die Reklame zu entfernen, da sie aufgrund des Reklamereglements der Stadt Liestal als nicht bewilligungsfähig gilt. Diese hing seit mindestens 20 Jahren am Fenster. 

Der ehemalige Besitzer des Familienunternehmens wurde in einem Schreiben der Gemeinde darum gebeten, die Reklame zu entfernen, da sie aufgrund des Reklamereglements der Stadt Liestal als nicht bewilligungsfähig gilt. Diese hing seit mindestens 20 Jahren am Fenster. 

Privat

Darum gehts

«Sind die auf der Stadtverwaltung unterbeschäftigt», fragt sich eine Userin in der Facebookgruppe «Liestal Vernetzt». Dort gibt der neuste Streich des Städtischen Hochbauamts seit Tagen zu reden. Per Brief wurde die Firma Glenck Bischof aufgefordert, eine Reklame aus ihrem Fenster zu entfernen, die gegen das Reklamereglement der Stadt verstösst. Es handelt sich um einen A4-grossen Aufkleber mit dem Firmenlogo auf einem Fenster im ersten Stock der Liegenschaft, in der das KMU sein Büro hat. Und der Kleber ist dort seit mindestens 20 Jahren.

Angebracht wurde er von Michael Bischof, dem ehemaligen Besitzer des Familienunternehmens, in dem er nach wie vor tätig ist. «Ich weiss, ich bin im Unrecht», sagt er. Er werde den Kleber auch entfernen, keine Frage. Bischof habe sich aber am «Übereifer» der Verwaltung gestört und deshalb den leicht sarkastischen Post darüber in der der Facebook-Gruppe gemacht. «Ich habe einfach das Augenmass vermisst», sagt er. Der Brief zeigt, dass ein Mitarbeiter des Hochbauamts im Oktober 2021 den Missstand fotografisch dokumentierte. Dann dauerte es tatsächlich ein Jahr, bis der Brief mit der Aufforderung, die Reklame zu entfernen, versandt wurde. 

«Da muss man doch kein Büro aufmachen.»

Michael Bischof

«Das Haus ist einen Steinwurf vom Rathaus entfernt. Die hätten rasch klingeln können, anstatt einen Brief zu schreiben. Da muss man doch kein Büro aufmachen», so Bischof. Mit seinem Post hat er einen Nerv getroffen. Dutzende haben den Beitrag kommentiert. «Die Schildbürger von Liestal», «Material fürs Cabaret» oder «gut haben wir keine anderen Probleme», heisst es da unter anderem. Bischof betont auf Nachfrage aber, dass er mit seinem Post nicht die Stadt anprangern wolle. 

Bischof weiss sich unbürokratisch zu helfen. Er wird die Firmenbeschriftung nun einfach an der Innenseite der Fensterscheibe anbringen. Dort sei sie nicht bewilligungspflichtig, sagt er.

«Auch an der Innenseite des Fensters ist die Reklame nicht bewilligungsfähig.»

Marcel Meichtry, Leiter Stadtverwaltung Liestal

Dies stimme so nicht, sagt Stadtverwalter Marcel Meichtry. «Die Bewilligungsfähigkeit einer Reklame auf oder an einem Fenster ist nicht abhängig davon, ob die Reklame auf der Aussen- oder Innenseite des Fensters angebracht ist.» Das Reklamereglement schreibe in diesem Fall vor, dass Werbung unterhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses anzubringen sei. «Reklame ist am aktuellen Ort demnach nicht legitim angebracht worden, was zur korrekten Reaktion der Mitarbeitenden der Stadt Liestal führte», so Meichtry. 

Da sich nicht bewilligte Reklamen in letzter Zeit häufen würden, würden die Betroffenen offiziell angeschrieben. «Gerne wird der Hinweis auf eine vorgängig telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme in derartigen Fällen entgegengenommen», sagt Meichtry.

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