Basel: Mann wegen Schändung an 17-Jähriger verurteilt

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Strafgericht Basel«Ich spürte nur noch den Schmerz, dann bin ich wieder eingeschlafen»

Nach einer durchzechten Nacht im März vor einem Jahr, kam es in Basel zu einem Sexualdelikt. Der Beschuldigte und die Familie des Opfers kannten sich schon lange, der grosse Altersunterschied wirkte am Ende strafverschärfend.

von
Lukas Hausendorf
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Nach einer Partynacht mit vielen Drinks kam es in Basel am 5. März 2022 zu einem Sexualdelikt. Das Opfer war dabei infolge einer Alkoholintoxikation widerstandsunfähig.

Nach einer Partynacht mit vielen Drinks kam es in Basel am 5. März 2022 zu einem Sexualdelikt. Das Opfer war dabei infolge einer Alkoholintoxikation widerstandsunfähig.

Getty Images/iStockphoto
Der Beschuldigte und die damals 17-jährige Geschädigte, die sich bereits kannten, trafen sich zunächst zufällig in einer Bar in der Steinentorstrasse. 

Der Beschuldigte und die damals 17-jährige Geschädigte, die sich bereits kannten, trafen sich zunächst zufällig in einer Bar in der Steinentorstrasse. 

20 Minuten/David Frische
Nachdem sie bis in den Morgen gefeiert hatten, stiegen sie am Barfüsserplatz in ein Taxi. Daran konnte sich die Geschädigte schon nicht mehr erinnern. In der Wohnung des Beschuldigten kam es dann zu Geschlechtsverkehr.

Nachdem sie bis in den Morgen gefeiert hatten, stiegen sie am Barfüsserplatz in ein Taxi. Daran konnte sich die Geschädigte schon nicht mehr erinnern. In der Wohnung des Beschuldigten kam es dann zu Geschlechtsverkehr.

Lucia Hunziker / Tamedia

Darum gehts

«Sie mussten ihr noch das Erbrochene wegputzen, weil sie selbst dazu nicht mehr in der Lage war. Und kurz danach soll sie mit Ihnen schmusen, das strotzt vor Lebensfremdheit», hielt Staatsanwältin Franziska Fischer dem Beschuldigten vor. Der heute 37-jährige hatte am 5. März vor einem Jahr im Ausgang die damals 17-jährige Schwester einer Ex-Freundin getroffen. Später hat er sie in seiner Wohnung geschändet, so qualifiziert das Strafgesetz den Sex mit einer widerstandsunfähigen Person.

Das Basler Strafgericht sprach den Mann am Mittwoch der Schändung im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei zweijähriger Probezeit. Dem Opfer muss er zudem eine Genugtuung von 8000 Franken bezahlen. 

«Ich musste mich an diesem Tag 13 Mal übergeben»

Klägerin

Angefangen hatte die Nacht unbeschwert. Der Beschuldigte traf die Geschädigte zufällig im Club The Stone in der Steinentorstrasse. Es wurde getrunken und getanzt. Schon hier beschied sie ihm erstmals, dass sie nichts von ihm wolle und ihn auch nicht küssen möchte. Später ging die Gruppe weiter in die Saxofon Bar. Da wollte die Geschädigte eigentlich schon heim, aber ihre beste Freundin wollte noch weiterfeiern. Die 17-Jährige trank Wodka und wurde irgendwann ohnmächtig. Das nächste, woran sie sich erinnern kann, ist, dass sie in einem Taxi ist. 

Wie sie in die Wohnung ihres Bekannten gekommen ist, weiss sie ebenfalls nicht mehr. Irgendwann sei sie aufgewacht. «Er war über mir. Ich spürte nur noch den Schmerz, danach bin ich wieder eingeschlafen», gab sie vor Gericht mit brüchiger Stimme zu Protokoll. Dass sie zuvor noch ins Bett des Beschuldigten erbrochen hatte, wusste sie nicht mehr. Sie habe noch nie so viel und durcheinander getrunken, wie in jener Nacht. «Ich musste mich am nächsten Tag 13 Mal übergeben und musste ins Spital, weil es mir so schlecht gegangen ist», erzählte sie.

«Sind Sie der Meinung, jemandem geht es gut, der erbrechen muss?»

Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger

Der fast 20 Jahre ältere Ex-Freund ihrer älteren Schwester erzählte eine gänzlich andere Version. Er behauptete, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Auch sei sie gar nicht in so schlechter Verfassung gewesen, wie von der Anklage geschildert. «Sind Sie der Meinung, jemandem geht es gut, der zwei Mal erbrechen muss?», hakte Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger nach. Nein. Aber er sei ja kein Arzt. Später beschwerte er sich, dass er mit Fragen «bombardiert» werde, während man mit der Privatklägerin in seinen Augen offenbar viel zu nett umgegangen sei.

Das Gericht folgte letztlich den Anträgen der Staatsanwältin und erachtete die Aussagen der inzwischen volljährigen jungen Frau als glaubhaft. Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Schuld, wie sie sein Verteidiger Philippe Häner ins Feld führte, der etwa die Widerstandsunfähigkeit der Klägerin infrage stellte, sah das Gericht nicht. In Befragungen habe sie das Geschehen, an das sie sich noch erinnern konnte, stets konsistent geschildert. «Ihre Angaben waren glaubhaft und authentisch.»

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Hier findest du Hilfe:

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