«Wie im Basar»Ikea-Mitarbeiter vertickten Möbel unter der Hand
Zwei ehemalige Ikea-Verkäufer haben Möbel aus der «Fundgrube» auf eigene Rechnung verhökert. Mit der Zeit nahmen sie sogar Bestellungen entgegen. Nun standen sie vor Gericht.
- von
- huf

Mit der Zeit sprach sich herum, dass sich bei den Verkäufern Schnäppchen der besonderen Art machen liessen.
2010 wurde die «Fundgrube» in der Ikea Pratteln für einige Monate zum Basar. Zwei Mitarbeiter verkauften wie gewohnt Ausstellungsstücke und beschädigte Waren zu reduzierten Preisen. Das Geld wanderte jedoch in die eigene Tasche, wie die «Basler Zeitung» berichtet. Da die Stücke intern bereits abgeschrieben sind, war es möglich, die Möbel zu verkaufen, ohne dass deren Verschwinden im System auffiel. So schöpften weder die Käufer noch die anderen Mitarbeiter der Filiale Verdacht.
Bald sprach sich jedoch herum, dass man bei zwei Verkäufern in der Ikea Pratteln handeln und ein Geschäft machen könne. «Das war wie ein Basar», sagte einer der Angeklagten. Kunden begannen sogar Bestellungen aufzugeben, wenn ihr Wunschobjekt nicht in der Ausschussware zu finden war. Da 2010 ein Umbau in der Ikea-Filiale stattfand, fiel es nicht sofort auf, dass auch neue Möbel verschwanden.
Frust machte erfinderisch
«Ich schäme mich heute sehr für den Blödsinn – und ich habe nicht einmal besonders viel verdient», gestand einer der Männer vor Gericht. Nach eigenen Angaben verdienten die Männer mit ihrem «Basar» insgesamt je zwischen 3500 und 4000 Franken. Als Grund für ihre Taten sagten die Männer, sie seien frustriert gewesen. Der Umbau sei für alle Angestellten mit viel Zusatzarbeit verbunden gewesen. «Dank gab es keinen. Da hat sich halt viel Frust gebildet», so einer der Angeklagten. Die «Basar»-Betreiber glaubten, sie hätten den «Bonus» verdient.
Ikea erlitt einen Schaden von rund 10'000 Franken, zusätzlich kamen noch Kosten von über 2000 Franken für eine Detektivagentur hinzu, die das immer häufigere Verschwinden von Möbeln aufdecken sollte.
Das Baselbieter Strafgericht verurteilte die beiden Männer wegen bandenmässigen Diebstahls und Betrugs je zu einer bedingten Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 30 Franken.