«Keine Erinnerungen an die Tat»Im Koksrausch Freund getötet – Küsnachter Galeristensohn zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Im Prozess um den Küsnachter Galeristensohn hat das Obergericht am Dienstag ein Urteil gefällt. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
- von
- Stefan Hohler
Darum gehts
Ein heute 37-jähriger Deutscher stand am Montag vor dem Obergericht Zürich.
Der Galeristensohn hatte im Dezember 2014 unter Drogeneinfluss seinen Freund brutal umgebracht. Im gleichen Jahr hat er laut Anklage seine damalige Freundin vergewaltigt.
Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Zürcher Obergericht mit dem brutalen Tötungsdelikt in der Villa in Küsnacht befassen musste. Der Grund: Das Bundesgericht hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft recht gegeben. Der Galeristensohn hatte im Dezember 2014 unter Drogeneinfluss seinen Freund brutal umgebracht. Er schlug dem 23-Jährigen einen schweren Kerzenständer auf den Kopf und rammte ihm eine Kerze in den Hals. Laut Anklage vergewaltigte er im gleichen Jahr seine damalige Freundin in einem Hotel in London.
Das Obergericht verurteilte am Dienstag den Beschuldigten wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an. Laut dem vorsitzenden Richter hat der Beschuldigte in den ersten Aussagen «rational» von einer Notwehr gesprochen, erst später kamen die angeblichen Halluzinationen dazu. «Es war keine absolute Realitätsverkennung», sagte der Richter. Fazit des Gerichts: Es lag keine vollkommen aufgehobene Schuldfähigkeit vor.
Zur Vergewaltigung sagte der Richter, dass die Aussagen des Opfers sehr glaubhaft waren. Die Frau habe unmittelbar nach der Tat mit einer Freundin telefoniert und ihr darüber berichtet. Rache als Motiv habe nicht vorgelegen, wie dies der Beschuldigte sagte, ansonsten hätte die damalige Verlobte nicht über ein Jahr gewartet, bis sie eine Anzeige machte. Mit dem Urteil folgte das Obergericht mehr oder weniger der Vorinstanz. Das Bezirksgericht Meilen hatte eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren ausgesprochen. Der Beschuldigte nahm das Urteil äusserlich emotionslos entgegen. Er wird die Strafe – wie bisher – im offenen Massnahmenzentrum absitzen.
«Ich würde alles dafür geben, es rückgängig zu machen»
Am Prozess am Montag hielt sich der Galeristensohn kurz: «Es tut mir sehr leid, aber ich habe keine vernünftigen Erinnerungen mehr an die Tat.» Das Sexualdelikt stritt er ab: «Ich habe noch nie einer Frau nur ein Haar gekrümmt.» Der Beschuldigte befindet sich seit siebeneinhalb Jahren in Haft, momentan in einem Massnahmenzentrum zur Behandlung von Suchtkrankheiten. «Seitdem bin ich clean», sagte er vor Gericht. Der Drogenkonsum sei der grösste Fehler seines Lebens gewesen.
Die drei Anwälte des Beschuldigten verlangten einen Freispruch mangels Schuldfähigkeit. Ihr Mandant habe im Drogenrausch geglaubt, dass er von seinem Freund angegriffen werde. «Kokain und Ketamin haben eine starke euphorische Wirkung und verstärken sich gegenseitig», sagte einer der Anwälte. Es gebe keine Indizien, welche die gutachterlichen Einschätzungen der beiden Psychiater erschüttern würden.
Demgegenüber verlangte der Staatsanwalt wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Von einem grünen Alien, das ihn töten wollte, habe der Beschuldigte erst ein Jahr später dem Psychiater erzählt. «Es gibt keine Hinweise für eine vollständig aufgehobene Schuldfähigkeit wegen des Drogenkonsums.» Zudem habe der Beschuldigte nach der Tat gesagt, dass er an diesem Abend nicht viele Drogen konsumiert habe, was später auch von der Rechtsmedizin bestätigt wurde.
Bezüglich der Vergewaltigung sagte der Staatsanwalt, dass sich das Opfer in einem Schockzustand befand. «Es hat ihn aus Angst nicht sofort angezeigt.» Dass die Verlobte die Anzeige aus verschmähter Liebe machte, wie dies der Beschuldigte in der Untersuchung gesagt hatte, sei eine Schutzbehauptung. Zum Schluss sagte der Galeristensohn: «Es tut mir unendlich leid und ich entschuldige mich von ganzem Herzen. Ich würde alles dafür geben, es rückgängig zu machen.»
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Problem mit illegalen Drogen?
Hier findest du Hilfe:
Sucht Schweiz, Tel. 0800 104 104
Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen
Feel-ok, Informationen für Jugendliche
Infodrog, Information und Substanzwarnungen