Strafgericht BL: Im Wahn die Eltern mit zwei Eispickeln attackiert

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Strafgericht BLIm Wahn die Eltern mit zwei Eispickeln attackiert

Horror für ein Elternpaar: Ihr Sohn attackierte sie bewaffnet mit zwei Eispickeln und einem Teppichmesser. Er stand am Dienstag vor Strafgericht.

Adrian Jäggi
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Adrian Jäggi
Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Vorfalls schuldunfähig.

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt des Vorfalls schuldunfähig.

Die Tat geht auf den 8. Mai 2012 zurück. Der heute 38-jährige Benjamin F.* lebte zu jenem Zeitpunkt in seinem Elternhaus im Baselbiet und zog sich an jenem Abend nach der Sendung «10 vor 10» in sein Zimmer im Obergeschoss zurück. Aus einem Impuls heraus musste er sich laut einem Psychiater in einen Krieger verwandeln, um seinen Eltern entgegenzutreten. Der passionierte Alpinist Benjamin F. zog schwarze Kleider an, packte die Eispickel und steckte das Teppichmesser ein.

Im Wohnzimmer wartete er auf seine Eltern. Als sie dieses gegen 23 Uhr betraten, posierte er in einer bedrohlichen Pose mit den Eispickeln in den Händen. In ihrer Angst flüchteten die Eltern in den Windfang. Um sich vor ihrem Sohn zu schützen, schlossen die Eltern die Glastüre. Diese ging aber sogleich zu Bruch, weil Benjamin F. in seinem Wahn mit den Eispickeln dagegen schlug.

Vater attackiert

Der Horrortrip ging somit im Freien weiter, wo der Angeklagte mehrmals auf seinen Vater einschlug. Dieser erlitt Verletzungen unter anderem an der Stirn, der Brust, am Rücken und den Beinen. Beim Versuch, die Schläge abzuwehren, wurden auch seine Finger verletzt. Benjamin F. schrie den Vater im Garten auch mehrmals an und nötigte ihn zu sagen: «Ich sage das nicht mehr». Mit Hilfe von herbeigerufenen Nachbarn konnte dem Schrecken dann ein Ende gesetzt werden.

Ein psychiatrisches Gutachten vom 4. Oktober 2013 diagnostizierte beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie. Als Folge dieser psychischen Störungen war er zur Tatzeit schuldunfähig. Vor Gericht bestätigte F., dass er seit längerem in psychiatrischer Behandlung ist. Dank Medikamenten, die er regelmässig einnehme, habe er sein Leben wieder in den Griff bekommen: «Die Medikamente helfen mir auch, Drive zu haben», sagte er am Dienstag vor Strafgericht. Er macht zurzeit ein Informatik-Studium an einer Fachhochschule.

Verhältnis normalisiert

«Es ist für mich unverständlich, was passierte. Ich habe erkannt, dass ich eine Krankheit habe, und mich bei meinem Vater entschuldigt», versicherte der Angeklagte der Richterin. Er sagte auch, dass sich das Verhältnis zu den Eltern – im Speziellen zum Vater – inzwischen wieder soweit normalisiert habe, dass er jeden Sonntag zu ihnen essen gehe.

Für die Richterin stand aufgrund der Beweismittel fest, dass Benjamin F. vor rund drei Jahren seinem Vater mehrere einfache Körperverletzungen zugeführt und ihn genötigt hatte. Diese Taten können ihm aufgrund der Krankheitsdiagnose aber nicht angelastet werden, sagte sie bei der Urteilsbegründung.

Die Richterin betonte ausdrücklich, dass F. die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung unbedingt fortsetzen müsse. Sie wünschte dem Angeklagten ausserdem weiterhin viel Erfolg in seinem Studium und auferlegte die gesamten Verfahrenskosten von rund 15'000 Franken dem Staat.

*Name geändert

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