Basel-StadtImmer mehr Jugendliche haben wegen E-Trottis ein Strafverfahren am Hals
In den letzten Jahren haben Strassenverkehrsdelikte, die von der Jugendanwaltschaft behandelt werden, massiv zugenommen. Dazu gehören auch Verfahren, die mit elektrischen Scootern zusammenhängen.
- von
- Steve Last
Darum gehts
Seit 2018 haben sich die von der Basler Jugendanwaltschaft jährlich behandelten Strassenverkehrsdelikte fast vervierfacht. In drei Jahren hat sich die Zahl der Fälle von 60 auf 208 mehr als verdreifacht, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Bei der neusten Zahl aus dem Jahr 2021 spielen auch Strafverfahren eine Rolle, die sich auf das Fahren von E-Trottis ohne Ausweis beziehen, wie die Leitende Jugendanwältin Sarah-Joy Rae sagt.
«Die Entwicklung ist nicht erstaunlich, wenn man sieht, was alles für Fahrzeuge auf den Strassen unterwegs sind», so Rae. Zudem sei die Rechtslage nicht einfach, so die Anwältin, auch für Erwachsene nicht. Wegen der grossen Verfügbarkeit könne man da schnell reinstolpern und sich strafbar machen, etwa wenn man zu jung ist oder alt genug, aber nicht den erforderlichen Ausweis hat.
Darum gibt es nicht nur eine Busse
Die meisten weniger schweren Verstösse gegen das Gesetz werden von der Polizei mit einer Busse bestraft, so etwa falsches Parkieren oder ein wenig zu schnelles Fahren. Bei schwereren Delikten erfolgt hingegen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren einleitet. Auf einer nach Schwere der Straftat geordneten Liste wäre das unerlaubte Fahren eines E-Trottis sicher im unteren Bereich. Warum landet es dennoch bei der Jugendanwaltschaft?
Es gibt dazu zwei Antworten, wie eine Nachfrage bei der Kantonspolizei Basel-Stadt ergibt: Auf der einen Seite gibt es dafür gar keinen Straftatbestand in der Ordnungsbussenverordnung. Oder weniger juristisch: Die Polizei hat keine rechtliche Grundlage, um eine Busse auszusprechen. Auf der anderen Seite können Personen unter 15 Jahren gar nicht gebüsst werden, wie es heisst. Darum erfolgt eine Verzeigung bei der Strafverfolgung.
E-Trottis ohne Ausweis erst ab 16
Um so wichtiger ist es zu wissen, wer eigentlich was fahren darf. Alles, was mit einem Elektroantrieb ausgestattet ist, gilt als Motorfahrzeug und die Nutzung ist gesetzlich spezifisch geregelt – im Gegensatz etwa zu Trottis, die nur mit Muskelkraft angetrieben werden. Für E-Trottis gilt, dass man sie erst ab einem Alter von 14 Jahren überhaupt fahren darf, und dann benötigt man einen Führerausweis der Kategorie M. Erst ab 16 dürfen sie ohne Führerausweis benutzt werden. Die wichtigsten Fragen rund um diese «Trendfahrzeuge» werden von verschiedenen Kantonspolizeien beantwortet: Basel-Stadt und Baselland oder Zürich.
Gewaltstraftaten gehen leicht zurück
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