Niederlage für Basler Staatsanwaltschaft - Immunität von Sibel Arslan wird definitiv nicht aufgehoben

Publiziert

Niederlage für Basler Staatsanwaltschaft Immunität von Sibel Arslan wird definitiv nicht aufgehoben

Die Basler Staatsanwaltschaft darf nicht weiter gegen die Basler Nationalrätin Sibel Arslan ermitteln. Die Kommission des Ständerats betrachtet eine Aufhebung der Immunität der Politikerin als unverhältnismässig.

Karin Leuthold
von
Karin Leuthold

Diese Szenen vom Basler Frauenstreik am 14. Juni 2020 machten Schlagzeilen – Sibel Arslan drohte Ungemach mit der Justiz. Am 20. September 2021 entschied jedoch die Kommission des Ständerats, dass die parlamentarische Immunität der Basler Nationalrätin endgültig nicht aufgehoben werden soll.

20 Minuten

Darum gehts

  • Die Basler Staatsanwaltschaft beantragte bei der Immunitätskommission des Nationalrats die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Sibel Arslan.

  • Grund ist ein Strafverfahren gegen die Basler Politikerin in Zusammenhang mit einer nicht bewilligten Frauenstreik-Demonstration im Juni 2020.

  • In der ersten Instanz entschied die Immunitätskommission des Nationalrates zugunsten der Politikerin – nun auch die zuständige Kommission des Ständerats.

Der endgültige Entscheid ist am Montag gefallen: In einem Communiqué teilte die Kommission des Ständerats mit, dass die parlamentarische Immunität der Basler Nationalrätin Sibel Arslan nicht aufgehoben werden soll. Arslan hatte am Frauenstreik im Juni 2020 zwischen eingekesselten Demonstrantinnen und Demonstranten und der Polizei vermittelt. Die Politikerin wurde als unabhängige Vermittlerin beigezogen. Allerdings hatte die Nationalrätin damals keinen diplomatischen Erfolg und wurde von der Polizei abgeführt.

Die Basler Staatsanwaltschaft hatte im Juli die Aufhebung ihrer Immunität wegen einer Strafuntersuchung beantragt, die sie in dieser Sache gegen Arslan führte. Mutmasslich war dies durch eine Anzeige einer Drittperson ausgelöst worden. Am 8. September entschied jedoch die Immunitätskommission des Nationalrates in einer ersten Instanz, dass gegen Arslan nicht ermittelt werden darf. Das letzte Wort in der Sache hatte allerdings die Rechtskommission des Ständerats, die dann ebenfalls zugunsten der Politikerin entschied.

Aufhebung der Immunität ist «unverhältnismässig»

Wie die Kommission in der Mitteilung schreibt, weise sie darauf hin, dass Nationalrätin Arslan aufgrund der Aktenlage nicht als Demonstrantin an der Demonstration teilgenommen habe, sondern aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen worden war. Der Entscheid, Arslans Immunität nicht aufzuheben, sei einstimmig gefallen, heisst es weiter.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Handlungen, welche Nationalrätin Arslan vorgeworfen werden – sofern sie überhaupt strafrechtlich relevant sind – nicht die Tragweite und den Schweregrad aufweisen, die es rechtfertigen würden, die Immunität aufzuheben. Deshalb sei die Kommission zum Schluss gekommen, dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen würden und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre.

Deine Meinung

30 Kommentare