Stadt Zürich : In diesen Pärken gilt neu ein Hundeverbot

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Stadt Zürich In diesen Pärken gilt neu ein Hundeverbot

Die Stadt Zürich hat Hundezonen in den Pärken neu geregelt. Bei 72 Gebieten werden neue Schilder mit neuen Vorgaben aufgestellt.

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Freilauf oder Leinenpflicht: Die Stadt Zürich hat genau geregelt, an welchem Ort welche Regel gilt. Im Bild eine Hundeschule auf der Allmend. (Archivbild)

Freilauf oder Leinenpflicht: Die Stadt Zürich hat genau geregelt, an welchem Ort welche Regel gilt. Im Bild eine Hundeschule auf der Allmend. (Archivbild)

KEYSTONE/GAETAN BALLY
Auf den Objektblättern sind alle Regelungen detailliert pro Ort beschrieben. 

Auf den Objektblättern sind alle Regelungen detailliert pro Ort beschrieben.

Stadt Zürich 
Neu gilt etwa auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse ein Hundeverbot.

Neu gilt etwa auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse ein Hundeverbot.

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Darum gehts

  • Leinenpflicht, Freilaufzone oder Hundeverbot: Die Stadt Zürich hat bei 72 Gebieten entschieden, was Hunde dürfen und was nicht.
  • Diese Gebiete werden nun mit Schildern versehen.
  • Ab November soll die neue Regelung gelten.

Zürcher Gemeinden dürfen selber entscheiden, wo Hundeverbot oder Leinenpflicht gilt. Sie können auch Freilaufzonen schaffen, in denen die Vierbeiner von der Leine gelassen werden dürfen.

Dies hat die Stadt Zürich nun gemacht: Bei 72 Gebieten werden neue Schilder mit neuen Vorgaben aufgestellt. Die Verfügung war am Mittwoch im Amtsblatt ausgeschrieben und soll ab November umgesetzt werden. Die Entscheide seien mit Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern getroffen worden, teilte die Stadt am Mittwoch mit.

210 städtische Grünanlagen analysiert

Mathias Ninck, Sprecher des Sicherheitsdepartements, sagt dazu: «In der Stadt gibt es viele Hunde. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Leuten, die mit Hunden unterwegs sind, und anderen. Der Entscheid soll diese entschärfen.» Dafür wurden die gesamthaft 210 städtischen Grünanlagen analysiert. «Wir haben geschaut, wo eine neue Regelung Sinn macht.»

Neu gilt etwa auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse ein Hundeverbot, auf dem Platzspitz gilt tagsüber Leinenpflicht und die Merkuranlage im Kreis 7 wird zur Freilaufzone. Auf der Werdinsel gilt zudem eine saisonale Leinenpflicht im Sommer, damit die Leute in Ruhe auf ihrem Badetuch liegen können.

Das kantonale Hundegesetz gilt weiterhin. Dies beinhaltet ein generelles Hundeverbot auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Schulhausplätzen, Spielplätzen und Sportanlagen.

Hundefreilaufzonen

  • Winkelwiese
  • Neufrankengasse
  • St. Moritzanlage
  • Merkuranlage
  • Bachwiesen
  • Aubrugg

Betretungsverbote

  • Pestalozzianlage: Betretungsverbot, angeleint auf Wegen gestattet
  • Allmend I Brunau (nur ein Teil der Allmend): Betretungsverbot
  • Arboretum: Betretungsverbot, angeleint auf Wegen gestattet
  • Zürichhorn, Seeanlagen: Betretungsverbot, angeleint auf Wegen gestattet
  • Stadtgärtnerei: Betretungsverbot

(mon, SDA)

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