Rottweiler-Attacke«In einem solchen Fall haftet der Tierhalter»
Weil Rottweiler Nero eine 65-Jährige angriff und schwer verletzte, müssen der Halter und andere mit rechtlichen Folgen rechnen. Das Schicksal des Hundes ist ungewiss.
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Hier war Rottweiler Nero zuhause. (Bild: taw)
Der Angriff des Rottweilers Nero auf die 65-jährige Maria Grossglauser dürfte ein juristisches Nachspiel haben. Weil der Hundehalter Paul Ritter wohl seine Aufsichtspflicht verletzt hat, muss er mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen: «In solchen Fällen haftet der Halter für das Tier», so Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen.
Aber nicht nur Ritter muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Als Maria Grossglauser angegriffen wurde, liess der Hund angeblich erst von ihr ab, als jemand aus der Besitzerfamilie mit einer Schaufel kam und auf den Rottweiler einschlug. Weil diese Person die verletzte Frau einfach liegen lassen habe, könne sie allenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. «Die Staatsanwaltschaft wird die besagte Person befragen», so Krüsi, «und dann prüfen, ob ein solcher Tatbestand vorliegt.»
Wesensabklärungen sollen bei der Entscheidung helfen
Was mit Rottweiler Nero geschieht, ist unklar – noch steht eine Wesensabklärung aus. «Bei einer Wesensabklärung wird der Hund verschiedenen Situationen ausgesetzt», erklärt der St. Galler Kantonstierarzt Albert Fritsche. «Man schaut dann, wie er auf die jeweilige Situation reagiert.» Die Verhaltensabklärung werde entweder am Wohnort oder auf einem Testgelände durchgeführt.
Nebst der Simulation der Situation, die zum Vorfall geführt hat, werden auch verschiedene Alltagssituationen, beispielsweise mit Spaziergängern, Joggern, Velofahrern und Testhunden, nachgestellt. Dabei wird nicht nur das Verhalten des Hundes, sondern auch des Hundehalters beobachtet und bewertet.
Fall Funny in schlechter Erinnerung
Im abschliessenden Bericht werden auch Lösungsansätze aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben wie beispielsweise Leinen-oder Maulkorbpflicht oder Erziehungskurse. Welche Massnahmen angeordnet werden oder ob der Hund gar eingeschläfert wird, obliegt der zuständigen Gemeinde.
Aber nicht alle sind von diesen Wesenabklärungen überzeugt. «Bei diesen Abklärungen kann man das Resultat herbeiführen, das man sich wünscht», so Tierschützerin Edith Zellweger. Im Fall von Nero sieht sie das Problem ohnehin beim Halter. «Wenn dann ein Hund sterben muss, weil Menschen versagt haben, ist das himmeltraurig», so Zellweger.
Tierschützer verweisen zudem auf den Fall Funny von 2009:
Die Polizei brachte am 24. Mai eine ungechippte Hündin, die in Altstätten umhergeirrt war, in ein nahegelegenes Tierheim. Nach neun Tagen holte der Tierschutzbeauftragte der Stadt die Hündin ab und erschoss sie. Wieso ein junges, gesundes Tier, das problemlos ein neues Zuhause gefunden hätte, ohne weitere Abklärungen abgeschossen wurde, ist bis heute unklar. Nun hofft man, dass die Abklärungen im Fall Nero sorgfältiger verlaufen.