Basel«Ist schizophren, dass ich nach Unfall Strafe kriege»
Hans Peter musste mit seinem Velo eine enge Stelle passieren und verunfallte. Dann zeigte ihn die Polizei an. Nun kämpft er gegen die Ungerechtigkeit. Unterstützt wird er von der Politik.
- von
- mhu
Hans Peter vor der Unfallstelle in Basel. (Video: las/mhu)
Als der Basler Velofahrer Hans Peter «zwangsmässig» der behindertengerechten Kap-Haltestelle an der Tramhaltestelle Kirschgarten wegen der Verengung auswich, geriet er mit dem Vorderrad ins Tramgleis. Dabei stürzte der pensionierte Ingenieur so schwer, dass sein Helm durch den Aufprall kaputtging, er bewusstlos wurde und ins Spital gebracht werden musste, dies berichtete das «Regionaljournal» vom SRF am Dienstag.
Mittlerweile habe sich Peter zwar von seinem Unfall erholt, die Folgen davon würden ihn jedoch noch immer stark belasten. Später habe er Post von der Staatsanwaltschaft erhalten, weil er die Verkehrsregeln verletzt haben soll. Der Vorwurf: «Nicht Beherrschen des Fahrzeugs».
«Sie geben mir keine Busse, aber brummen mir Gebühren auf»
Eine Busse habe Peter zwar keine erhalten, da er durch den Sturz und seine Verletzungen bereits schwer von der Tat betroffen sei. Trotzdem müsse er Gebühren von 800 Franken bezahlen. «Das ist schizophren!», sagt der Rentner gegenüber dem Regionaljournal, «sie sagen, sie geben mir keine Busse, aber brummen mir dann Gebühren auf. Ich muss für etwas bezahlen, was ich gar nicht verursacht habe.» Der Kanton sei schuld, da die Strasse für Velofahrer so eng sei, dass Unfälle unvermeidlich seien. Peter hat den Strafbefehl deswegen angefochten. Im März kommt es zum Prozess.
Mit seiner Meinung ist Peter nicht allein, Unterstützung erhält er auch von der Politik. SP-Grossrat Kaspar Sutter hat «absolut kein Verständnis für das Vorgehen der Basler Strafverfolgungsbehörden» und möchte darum einen Vorstoss einreichen. Von der Regierung will er wissen, ob sich die Unfälle an den behindertengerechten, sogenannten Kap-Haltestellen häufen. Denn Sutter sagt: «Uns haben Vertreter der Polizei immer gesagt, dass Unfälle an den Kap-Haltestellen nicht strafrechtlich verfolgt werden – und jetzt ist genau das passiert.»
René Gsell, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Basel, sagt auf Anfrage von 20 Minuten, das Vorgehen werde von Fall zu Fall unterschiedlich angeschaut. «Es kommt darauf an, wie schwer das Verschulden ist. Klar ist aber, dass Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug beherrschen und je nach Wetterlage entsprechend unterwegs sein sollen – «egal ob sie jetzt beispielsweise Auto- oder Velo fahren», so Gsell.