Baume-Schneider in RomItalien stellt der Schweiz in Aussicht, wieder Flüchtlinge zurückzunehmen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat den italienischen Innenminister Matteo Piantedosi zu einem Arbeitsbesuch in Rom getroffen. Im Zentrum des Gesprächs standen die ausgesetzte Überstellung von Dublin-Fällen sowie Migrationsprojekte.
Darum gehts
Italien stellt in Aussicht, in den nächsten Monaten wieder sogenannte Dublin-Überstellungen anzunehmen.
Wegen der weiteren Verschärfung der Asyl-Lage hat Italien im April 2023 den Notstand ausgerufen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gab in Rom zu bedenken, dass die von Italien einseitig eingeführte Massnahme das Dublin-System und damit die gemeinsame europäische Asylpolitik schwäche.
Das italienische Asylsystem steht unter grossem Druck. Seit Anfang Jahr sind über 45’000 Personen an Italiens Küsten angekommen, mehr als dreimal so viele wie in der Vorjahresperiode. Auch auf der Balkan-Route nimmt die Migration zu, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilt. Vor diesem Hintergrund hat Italien bereits im Dezember 2022 die Rückübernahme von Asylsuchenden ausgesetzt, für die das Land gemäss der Dublin-Regeln zuständig ist. Wegen der weiteren Verschärfung der Lage hat Italien im April 2023 den Notstand ausgerufen.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gab bei dem Treffen mit Italiens Innenminister Matteo Piantedosi in Rom zu bedenken, dass die von Italien einseitig eingeführte Massnahme das Dublin-System und damit die gemeinsame europäische Asylpolitik schwäche. Das geltende Recht müsse eingehalten werden, sagte sie.
Schweiz will Italien finanziell unterstützen
Laut Innenminister Piantedosi arbeitet Italien derzeit an einer Erhöhung der Unterbringungskapazitäten, damit es in den nächsten Monaten wieder Dublin-Überstellungen annehmen kann, wenn die Situation dies zulässt. Seit Beginn des Überstellungsstopps nach Italien ist die Überstellungsfrist für 81 Asylsuchende abgelaufen, was die Schweiz dazu verpflichtet, diese Fälle in ihrem eigenen Asylverfahren zu übernehmen.
Um Italien bei der Bewältigung seiner Herausforderungen zu unterstützen, stellt die Schweiz aus dem Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags zu Gunsten bestimmter Mitgliedstaaten der EU bis zu 20 Millionen Franken zur Verfügung. Mit dem Betrag soll Italien bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, unterstützt werden. Die beiden Nachbarländer wollen in diesem Rahmen den Austausch zu Migrationsthemen intensivieren.
Italien ist neben Griechenland und Zypern eines von bisher drei Ländern, mit denen die Schweiz eine Kooperation im Zusammenhang mit dem Rahmenkredit Migration über insgesamt 190 Millionen Franken vereinbart hat.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Fragen oder Probleme im Bereich Migration/Asylverfahren?
Hier findest du Hilfe:
Schweizerische Flüchtlingshilfe, Tel. 031 370 75 75
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration, Tel. 044 436 90 00
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