Neue RegelungIV-Rentner müssen wieder arbeiten
Rund 17 000 Empfänger einer Invalidenrente sollen wieder ins Erwerbsleben zurückfinden. Dieses Ziel verfolgt die IV-Revision 6a. Damit soll auch der Sinn und Zweck der Rente neu definiert werden.

Die IV will künftig noch hartnäckiger prüfen, ob jemand Anspruch auf eine Rente hat. Im Visier hat sie vor allem Bezüger, die ein nicht erklärbares Leiden wie ein Schleudertrauma haben.
Am 1. Januar 2012 erhält die Invalidenversicherung neue Instrumente, um IV-Rentner wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Der Bundesrat hat am Mittwoch den ersten Teil der 6. IV-Revision auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Das Parlament hatte die IV-Revision 6a im März unter Dach und Fach gebracht. Die Behindertenverbände verzichteten darauf, das Referendum dagegen zu ergreifen. Im Visier haben sie vor allem die zweite Etappe, die im Dezember ins Parlament kommt.
IV keine endgültige Lösung
Im Zentrum der ersten Etappe steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Bis 2018 sollen rund 17 000 Rentner ins Erwerbsleben zurückfinden. Die IV-Rente soll als Brücke zur Eingliederung verstanden werden und nicht mehr als definitive Lösung.
Dies bedeute, dass jährlich 2800 IV-Rentner wieder arbeitsfähig gemacht würden, schreibt das Departement des Innern (EDI). Die IV erachtet dieses Ziel als realistisch. Bereits heute würden - ohne die neuen Massnahmen - pro Jahr gegen 2300 IV-Renten aufgehoben.
Geld für Arbeitgeber
Oberstes Gebot der IV bleibe aber, mit frühzeitigem Handeln zu verhindern, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werde. Für die Wiedereingliederung kann die IV Arbeitgebern künftig zusätzliche Unterstützung anbieten.
So kann sie Minderleistungen während der Einarbeitungszeit mit Einarbeitungszuschüssen abfedern. Arbeitgeber können eine betroffene Person zudem während mehreren Monaten im Rahmen eines Versuchs testen. Auch die IV-Bezüger sollen während der Wiedereingliederung unterstützt werden.
Kampf gegen Simulanten
Im Gegenzug zieht die IV bei der Überprüfung der Renten die Schraube an. Unter Druck stehen vor allem IV-Rentner, die ein nicht erklärbares Leiden haben, zum Beispiel in Folge eines Schleudertraumas. Ob sie tatsächlich Anspruch auf eine Rente haben, soll systematisch geprüft werden.
Für Einsparungen sollen auch öffentliche Ausschreibungen bei den Hilfsmitteln für Behinderte sorgen. Weiter werden Assistenzbeiträge eingeführt, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihre Pflege und Betreuung selber zu organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben zu führen.
Zur Bezahlung der Pflege erhalten die Betroffenen von der IV pro Stunde einen Beitrag von 32.50 Franken. Minderjährigen soll mit Hilfe des Assistenzbeitrags der Besuch einer regulären Schule ermöglicht werden. Anspruch auf den Assistenzbeitrag haben aber auch schwer pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die zu Hause statt in einer Institution gepflegt werden.
Diskussion über zweiten Teil beginnt
Der erste Teil der IV-Revision soll die IV-Rechnung jährlich im Durchschnitt um 335 Millionen Franken verbessern. Weitere Einsparungen sind mit dem zweiten Teil geplant. Dieser sieht vor, dass das heutige, vierstufige Rentensystem durch ein stufenloses System abgelöst wird.
Umstritten ist, ob das neue System nicht nur für neue, sondern auch für die bisherigen IV-Rentner gelten soll. Die vorberatende Kommission des Ständerates sprach sich am Dienstag dagegen aus. Anders als der Bundesrat möchte sie die bisherigen IV-Bezüger verschonen. Ebenfalls umstritten ist die geplante Kürzung der Kinderrenten. Der Ständerat befasst sich voraussichtlich kurz vor Weihnachten mit der Vorlage, in der dritten Woche der Wintersession. (sda)