GPS-Tracking erlaubt: «IV-Rentner werden härter angepackt als Terroristen»

Aktualisiert

GPS-Tracking erlaubt«IV-Rentner werden härter angepackt als Terroristen»

Der Nationalrat entscheidet: Verdächtige IV-Rentner dürfen per GPS oder Drohne überwacht werden. Rechte jubeln, Linke sind empört.

Nikolai Thelitz
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Nikolai Thelitz

SVP-Nationalrat Mauro Tuena sieht die Missbrauchsbekämpfung als Verdienst der SVP. (Video: Tamedia/SDA)

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat beschlossen, Sozialdetektiven mehr Handungsspielraum zu geben. Neu soll die Observation von Verdächtigen nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in öffentlich einsehbaren Bereichen möglich sein, also etwa auf dem Balkon der Wohnung oder in einem Zimmer im Erdgeschoss, das von der Strasse aus einsehbar ist. Zudem soll es erlaubt sein, verdächtige Personen per GPS-Tracker zu überwachen, etwa am Auto.

Dafür braucht es jedoch eine richterliche Genehmigung. Bild- und Tonaufnahmen sollen hingegen ohne Richter möglich sein. Möglich wäre gemäss Bundesrat auch eine Überwachung per Drohne. Die neuen Regeln gelten nicht nur für die Invalidenversicherung (IV), sondern auch für die AHV sowie die Unfall-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherung.

«Es wird massiv in die Grundrechte eingegriffen»

SP-Nationalrätin Barbara Gysi ist vom Parlament enttäuscht: «Eine solche Überwachung ist unverhältnismässig. Verdächtige IV-Rentner werden künftig härter angepackt als Terroristen.» So hätten die Sozialdetektive bei der Observierung mittels Bild- und Tonaufzeichnungen mehr Rechte als Polizei und Nachrichtendienst, die dafür eine richterliche Genehmigung benötigten. Zudem sei der Entscheid rechtsstaatlich problematisch. «Detektive können Verdächtige künftig in der Wohnung ausspionieren, da wird massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen.»

In einem Drittel der Fälle habe man in der Vergangenheit keine Hinweise auf Betrug gefunden. «Es werden also viele unbescholtene Bürger beobachtet.» Unklar sei auch, inwiefern Drohnen eingesetzt werden können. «Möglich wäre etwa, dass man per Drohne durch die Fenster einer Wohnung im fünften Stock spionieren kann.» All dies könne dazu führen, dass der EGMR die Schweiz erneut zurückpfeift.

«Endlich geht es IV-Betrügern an den Kragen»

SVP-Nationalrat Mauro Tuena hingegen jubelt: «Das ist ein Sieg für alle ehrlichen Bezüger von Sozialleistungen und für alle Prämienzahler. Endlich geht es den IV-Betrügern an den Kragen.» Invalidenversicherung, Suva und andere Versicherer hätten nach dem Urteil des EGMR (siehe Box) auf Observationen verzichtet. «Dadurch wurde ein Millionenschaden angerichtet, weil man Betrüger nicht fassen konnte und weiterhin ungerechtfertigte Leistungen zahlen musste.»

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Sozialdetektive sollen Verdächtige IV-Rentner wieder beschatten dürfen. Dies will nach dem Ständerat jetzt auch der Nationalrat.

Sozialdetektive sollen Verdächtige IV-Rentner wieder beschatten dürfen. Dies will nach dem Ständerat jetzt auch der Nationalrat.

meo/20 Minuten
Doch nicht nur Bild oder Tonaufnahmen sind gestattet. Neu sollen Verdächtige auch per GPS getrackt werden dürfen.

Doch nicht nur Bild oder Tonaufnahmen sind gestattet. Neu sollen Verdächtige auch per GPS getrackt werden dürfen.

Bloomberg
Die Tracker könnten laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen an Fahrzeugen angebracht werden, um anschliessend deren Bewegungen nachvollziehen zu können.

Die Tracker könnten laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen an Fahrzeugen angebracht werden, um anschliessend deren Bewegungen nachvollziehen zu können.

Keystone/Gaetan Bally

Nun sei dies vorbei. «Das Parlament hat sich hinter eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, die jetzt schnell kommen muss.» Dies komme allen Prämien- und Steuerzahlern zugute, denn mit Detektiven könne man die Kosten im Sozialwesen massiv senken. Massenüberwachung fürchtet Tuena nicht. «Wer zu recht Sozialleistungen bezieht, hat nichts zu befürchten. Sozialdetektive sind teuer, und sie werden nur eingesetzt, wenn es starke Hinweise für einen Betrugsfall gibt.»

Der Fall am EGMR

Die Schweizerin Savjeta Vukota-Boji wurde 1995 auf dem Fussgängerstreifen von einem Motorrad angefahren. Sie prallte mit dem Hinterkopf auf die Strasse. Die Frau wurde zu 100 Prozent krankgeschrieben, ihre Versicherung liess sie jedoch von einem Privatdetektiv beschatten und erstellte ein neurologisches Aktengutachten. Dieses besagte: Die Frau ist nur zu zehn Prozent arbeitsunfähig. Die Versicherung wollte die Leistungen reduzieren und später einstellen. Dagegen klagte sich die Schweizerin durch alle Schweizer Instanzen, die Versicherung bekam jeweils Recht. Dann gelangte Vukota-Boji mit ihrem Anwalt Philip Stolkin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und triumphierte: Das Gericht urteilte, die Überwachung sei nicht rechtmässig gewesen, da eine gesetzliche Grundlage fehle. Der Entscheid hatte Signalwirkung in der Schweiz: Zahlreiche Versicherungen verzichteten auf Detektive. Die Sozialkommission des Ständerats reagierte und lancierte eine parlamentarische Initiative, welche nun von beiden Räten angenommen wurde. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, der noch über Detailfragen berät.

(Bild: meo/20 Minuten)

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