PrättigauJäger schiesst illegal zwei Kronenhirsche und will es vertuschen
Auf der Bündner Hochjagd hat ein Jäger in Seewis im Prättigau zwei Kronenhirsche erlegt, die nicht hätten geschossen werden dürfen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Darum gehts
- Ein Jäger hat in Seewis im Prättigau zwei Kronenhirsche getötet.
- Das ist verboten.
- Bei seiner Tat wurde er von Wildhütern erwischt.
- Jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft.
Die Bündner Kantonspolizei bestätigte am Mittwoch Berichte in den regionalen Medien, wonach der Jäger die beiden über 100 Kilogramm schweren Kronenhirsche in Seewis auf 1200 Metern über Meer geschossen hatte. Der Mann erstattete keine Selbstanzeige nach den illegalen Abschüssen.
Stattdessen wollte er die Hirsche mit Hilfe von zwei Jagdkameraden wegtransportieren. Dabei wurden die Männer von zwei Wildhütern angehalten, die das Fahrzeug kontrollierten und die Kronenhirsche entdeckten. Der Fall liegt nun bei der Bündner Staatsanwaltschaft.
Wertvolle Tiere
Kronenhirsche seien für den Bestand sehr wertvolle Tiere, die nicht zu stark gejagt werden sollten, erklärte der Bündner Jagdinspektor Adrian Arquint auf Anfrage. Während der dreiwöchigen Hochjagd im September waren die Tiere nur während dreier Tage frei zum Abschuss. Gemäss den Jagdbetriebsvorschriften durfte jede Jägerin und jeder Jäger nur einen Kronenhirsch erlegen.
Insgesamt werden laut Arquint auf der Hochjagd jedes Jahr etwa 30 Kronenhirsche geschossen. Bei illegalen Abschüssen wird von den Jägerinnen und Jäger eine Selbstanzeige erwartet. In solchen Fällen werden dann Bussen verhängt, ohne dass die Staatsanwaltschaft einschaltet wird.
Auf der Hochjagd im September hatten die 5500 Jägerinnen und Jäger die Vorgabe, total 5560 Hirsche zu erlegen. Eine detaillierte Bilanz zur diesjährigen Jagd liegt noch nicht vor.
Art. 30 Jagdbetriebsvorschriften
- Vom 7. bis und mit 9. September 2020 ist auch der beidseitige Kronenhirsch mit einer Stangenlänge von 60 cm und mehr jagdbar. An diesen Tagen darf jede Jägerin und jeder Jäger insgesamt nur einen ein- oder beidseitigen Kronenhirsch unabhängig von der Stangenlänge erlegen.
- Ein beidseitiger Kronenhirsch liegt vor, wenn der Hirsch an beiden Stangen drei oder mehr Enden über der Mittelsprosse aufweist. Ein einseitiger Kronenhirsch liegt vor, wenn der Hirsch an einer Stange drei oder mehr Enden über der Mittelsprosse aufweist.
- Als Enden der Krone gelten Erhebungen von 3 cm und mehr über der Stangenoberfläche. Gemessen wird die kürzeste Distanz von der Stangenoberfläche beim Endenansatz zur Endenspitze. 4
- Für die Beurteilung der Jagdbarkeit von Kronenhirschen gilt das Mass der kürzeren Stange.
- Alle ein- und beidseitigen Kronenhirsche sind unabhängig von der Stangenlänge in frischem Zustand der Wildhut vorzuweisen.