Jeder fünfte Einwohner ist Ausländer
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Bevölkerung lag Ende April bei 20,2 Prozent. Vor Jahresfrist waren es 20,0 Prozent.
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Bevölkerung lag Ende April bei 20,2 Prozent. Vor Jahresfrist waren es 20,0 Prozent.
1 483 756 Ausländerinnen und Ausländer hatten per Ende April 2004 ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz. Die meisten Zuwanderer stammen aus EU- und EFTA-Staaten. 839 041 Personen aus diesen Ländern, 2,2 Prozent mehr als vor einem Jahr, lebten Ende April in der Schweiz.
Zuwanderung aus EU- und EFTA-Staaten
Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten um 1,4 Prozent, wie das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) am Dienstag mitteilte. Nicht mitgezählt werden Kurzaufenthalter, Asylsuchende und internationale Funktionäre.
Am stärksten zugenomen hat gemäss der Ausländerstatistik gegenüber dem Vorjahr die Zahl Ausländerinnen und Ausländer aus Portugal, Deutschland und Frankreich. Sinkende Zahlen weist die Statistik dagegen für Bürgerinnen und Bürger Italiens, Spaniens und der Türkei aus.
Die Italienerinnen und Italiener stellen mit 20,4 Prozent den grössten Anteil der Ausländer in der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung. Auf dem zweiten Rang der Statistik folgen mit 13,5 Prozent Bürgerinnen und Bürger aus Serbien und Montenegro und auf dem dritten Portugal mit 10,4 Prozent.
Mehr Einwanderungen, mehr Einbürgerungen
Neu in die Schweiz eingewandert sind von Mai 2003 bis April 2004 98 365 (Vorjahr: 96 222) Personen mit ausländischem Pass. Die wichtigsten Gründe waren Familiennachzug und Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Geburten von Ausländern wurden 19 155 (18 424) registiert und Auswanderungen 47 753 (45 555).
Mehr Ausländer als in der Vorjahresperiode haben das Schweizer Bürgerrecht erworben. Die neueste Statistik weist 35 235 Einbürgerungen aus. Im Vorjahr waren es 34 899.
Von den ständig in der Schweiz lebenden Ausländern haben 73,5 Prozent eine Niederlassungsbewilligung. Die übrigen leben mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung im Land.
(sda)