Tötungsdelikt Zürich-AffolternJeton G. sitzt als Einziger noch in U-Haft
Nach den tödlichen Schüssen auf Türsteher Boris R. in Zürich-Affoltern hatte die Polizei drei Männer verhaftet. Nur Jeton G. sitzt noch – seine U-Haft wurde erneut verlängert.
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Auf offener Strasse wurde der 30-jährige Türsteher und Hooligan Boris R.* am Morgen des 1. März in Zürich-Affoltern erschossen. Die Polizei fahndete danach öffentlich nach dem Tatverdächtigen Jeton G.* (31) und dem Russen Iznavur S.* (30). Beide wurden wenige Tage nach der Tat festgenommen.
Ein dritter Verdächtiger, B. K.*, flüchtete nach Deutschland und wurde deshalb mittels internationalem Haftbefehl gesucht. Zwei Tage nach der Tat wurde er in Berlin verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Alle drei sassen seither in Untersuchungshaft.
Nun aber wurden Iznavur S. und B.K. am 18., respektive 19. August entlassen. Ob sie damit nicht mehr zu den Verdächtigen gehören, wollte der zuständige Staatsanwalt Philipp Stotz gegenüber der NZZ vom Dienstag nicht sagen. Das Verfahren gegen die beiden laufe aber weiter.
Fünffach vorbestraft
Damit verbleibt Jeton G. als einziger hinter Gittern. Eine Verlängerung seiner Untersuchungshaft hat das Zwangsmassnahmengericht ein weiteres Mal genehmigt. Der 31-jährige Schweizer mit Wurzeln im Kosovo und das Opfer aus Montenegro waren sich vor der Tat in die Haare geraten – und drohten einander in den sozialen Medien.
Der fünffach vorbestrafte Automechaniker Jeton G. wurde erst letzten Dezember wegen zweier brutaler Schlägereien und weiterer Delikte erneut verurteilt. Auch das Opfer ist der Justiz bekannt – es stand wegen Betäubungsmitteldelikten vor Gericht.
Sozialhilfe zu Recht erhalten
Für Schlagzeilen sorgte Jeton G. ausserdem, weil er Sozialhilfe bezog und gleichzeitig gewerbsmässig Hanf angebaut haben soll. Das Geld vom Staat erhielt er allerdings zu Recht, wie eine Untersuchung des Kantons ergeben hat.
Auch bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrecht war den Behörden kein Fehler unterlaufen. Zwar soll Jeton G. bereits als Jugendlicher straffällig geworden sein. Doch Einträge im Strafregister sind für Gemeinden erst seit dem Jahr 2008 einsehbar. Jeton G. wurde bereits im Jahr 2000 zusammen mit der Familie in der Stadt Zürich eingebürgert.
*Namen der Redaktion bekannt