Schweizer GesetzJetzt kann man seine Geschlechtsidentität einfach anpassen
Per 1. Januar 2022 tritt eine Änderung im Zivilgesetzbuch in Kraft. Zur Anpassung des Geschlechts und des Vornamens reicht eine Erklärung der Person aus.
- von
- Angela Rosser
Darum gehts
Der Bundesrat hat eine Änderung des Zivilgesetzbuches beschlossen.
Mit einer Erklärung können Menschen mit einer Transidentität oder einer anderen Variante der Geschlechterentwicklung ihr Geschlecht und den Vornamen ändern lassen.
Nach wie vor gibt es zwei Optionen, männlich und weiblich.
In einer Sitzung vom 27. Oktober hat der Bundesrat entschieden, das Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister einfacher ändern lassen zu können, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Diese Verordnung und entsprechende Änderung im Zivilgesetzbuch (ZGB) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft. Menschen mit einer Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklungen können mittels einer Erklärung die entsprechenden Änderungen vornehmen.
Nächstes Jahr möglich
Diese Gesetzesänderung wurde am 18. Dezember 2020 verabschiedet und wird Anfang des nächsten Jahres umgesetzt. Jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem eingetragenen Geschlecht zugehörig zu sein, kann diese Änderung vornehmen.
Keine dritte Geschlechteroption
Die benötigte Erklärung kostet einmalig 75 Franken. Ist die Person noch unter 16 Jahre alt, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung gefordert. Dazu zählt auch, wer unter umfassender Beistandschaft steht oder wenn die Zustimmung von der Erwachsenenschutzbehörde angeordnet wurde.
Die Möglichkeiten weiterer Geschlechtsidentitäten, neben männlich und weiblich, sind nicht möglich. Es kann weiter nur eines der binären Geschlechter, weiblich und männlich, eingetragen werden. Auf die familienrechtlichen Beziehungen wie Ehe, Verwandtschaft und Abstammung, hat die Anpassung keine Auswirkungen.
LGBTIQ: Hast du Fragen oder Probleme?
Hier findest du Hilfe:
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Du-bist-du.ch, Beratung und Information
Lilli.ch, Information und Verzeichnis von Beratungsstellen
Milchjugend, Übersicht von Jugendgruppen
Elternberatung, Tel. 058 261 61 61
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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