Schweizer IS-Kämpfer Aziz B.«Jihad-Touristen muss der Staat nicht retten»
Ein Lausanner IS-Kämpfer will zurück in die Schweiz. Der Bund sagt, ihm seien die Hände gebunden. Er müsse mehr machen, fordert ein Politiker.
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- pam/jk/ehs
Der Schweizer Aziz B.*, Kampfname Abu Wael Al-Swissri (25), schloss sich 2015 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an. Seit Anfang 2018 ist er in kurdischer Gefangenschaft. Seine Frau Selina B.*, die ihm gefolgt war, sitzt mit ihrer einjährigen Tochter ebenfalls in einem Lager. 20 Minuten hat Aziz B. im Irak aufgespürt und konnte mit ihm sprechen. Beim Treffen gab er sich verzweifelt: Er wolle unbedingt zurück in die Schweiz und würde auch zehn Jahre in ein Schweizer Gefängnis, wenn ihn die Schweiz aus dem Lager herausholen würde.
Doch das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) verweigert den konsularischen Schutz für Personen, die Reisehinweise missachtet haben. Zudem müssten Aziz B. und seine Frau zuerst auf eigene Verantwortung an einen Ort reisen, wo Hilfe möglich wäre. Im Fall von Aziz B. wäre das die Schweizer Botschaft in der Türkei, die jedoch über tausend Kilometer entfernt ist.
«Kein Sondereffort für Jihadisten»
Für SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel handelt der Bund in diesem Fall richtig: «Wer sich im Ausland als Terrorist betätigt, kann nicht auf die Hilfe der Schweiz hoffen und sich auf sein Bürgerrecht berufen.»
Es könne nicht sein, dass man für Jihadisten, die westliche Grundwerte ablehnten, noch einen Sondereffort leiste. «Die Konsequenzen seiner Reise hätte er sich früher überlegen können, statt jetzt zu jammern», sagt Büchel.
Gefängnisstrafe und Deradikalisierung
Natürlich sei es problematisch, dass seine Frau mit einem Kind in Syrien festsitze, sagt Büchel. Beim Kind könne man sich beim konsularischen Schutz allenfalls speziell einbringen. «Wir müssen aber in unserer Gutgläubigkeit aufpassen, damit wir nicht Propaganda aufsitzen: Ist es tatsächlich das Kind der Frau? Gerade so gut könnte das eine Schutzbehauptung sein», sagt Büchel.
Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) hingegen findet, der konsularische Schutz stehe unbesehen von den Handlungen jedem Schweizer Bürger zu. Er werde beispielsweise auch Schweizern gewährt, die in Thailand wegen Drogenhandels vor Gericht stünden. «Sehr oft benötigen Schweizer, die ein Verbrechen begangen haben, diesen Schutz», sagt Glättli.
«Es geht um Schutz von Menschenleben»
Das schliesse eine Bestrafung nicht aus – im Gegenteil. «Wenn sich der Mann einer terroristischen Organisation angeschlossen hat, dann muss er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.» Das gelte auch für seine Frau. «Das Kind aber ist unbeteiligt. Es geht hier auch um den Schutz von Menschenleben.»
Dass die beiden in Kurden-Camps in Nordsyrien festgehalten werden, mache die Angelegenheit aber schwierig. «Das EDA kann immer versuchen, zu verhandeln, auch wenn es sich hier nicht um formal anerkannte Behörden handelt», sagt Glättli. Das gelinge auch bei Entführungen. «Allzu viel sollte man aber nicht erwarten.»
Jihad-Touristen, denen die Rückkehr in die Schweiz gelingt, drohen in der Schweiz bald Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren. Zudem können die Behörden bei der Rückkehr Untersuchungshaft sowie Ersatzmassnahmen wie Hausarrest, Rayonverbote, Meldepflicht bei der Polizei oder das Verbot, mit bestimmten Personen Kontakt zu pflegen, verfügen. Eine entsprechende Verschärfung kommt demnächst ins Parlament.
Zudem hat der Bundesrat einen Aktionsplan zu gewalttätigem Extremismus verabschiedet, der auch Massnahmen vorsieht, wie Jihad-Reisende deradikalisiert und wiedereingegliedert werden können.
*Name der Redaktion bekannt