Zofingen AG: Jugendarbeiterin kiffte mit Teenies im Wald – nun wurde sie dafür bestraft

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Zofingen AGJugendarbeiterin kiffte mit Teenies im Wald – nun wurde sie dafür bestraft

Eine Quereinsteigerin in der Jugendarbeit soll zusammen mit minderjährigen Mädchen Drogen konsumiert haben. Hierfür wurde sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

von
Mara Wehofsky
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Bei Vorbereitungen für eine Festlichkeit im Jugendtreff soll die Beschuldigte den Jugendlichen einen Joint aus einer Zigarettenpackung angeboten haben. (Symbolbild) 

Bei Vorbereitungen für eine Festlichkeit im Jugendtreff soll die Beschuldigte den Jugendlichen einen Joint aus einer Zigarettenpackung angeboten haben. (Symbolbild) 

Tamedia AG/Thomas Egli
Anschliessend seien sie in einen nahegelegenen Wald gefahren, um den Joint dort zu rauchen, erklärte die heute 15-jährige Jugendliche vor Gericht. (Symbolbild)

Anschliessend seien sie in einen nahegelegenen Wald gefahren, um den Joint dort zu rauchen, erklärte die heute 15-jährige Jugendliche vor Gericht. (Symbolbild)

20min/Marco Zangger
Die Jugendarbeiterin soll den Jugendlichen auch Alkohol gegeben haben.

Die Jugendarbeiterin soll den Jugendlichen auch Alkohol gegeben haben.

20min/Celia Nogler

Darum gehts

Grüner Wodka aus Metallflaschen und Marihuana: Das soll die 40-jährige Jugendarbeiterin aus Zofingen mit den zwei minderjährigen Mädchen konsumiert haben. Laut dem «Zofinger Tagblatt» erklärte die Angeklagte vor Gericht, sich Sorgen um die Jugendlichen gemacht zu haben und es als ihre Aufgabe angesehen zu haben, für sie da zu sein, sie aufzuklären und zu betreuen. Die beiden Mädchen sagten vor Gericht aus.

Vor zwei Jahren soll die Quereinsteigerin bei den Vorbereitungen für eine Festlichkeit im Jugendtreff den Jugendlichen einen Joint aus einer Zigarettenpackung angeboten haben. Anschliessend seien sie in einen nahegelegenen Wald gefahren, um den Joint dort zu rauchen, erklärte die heute 15-jährige Jugendliche. Die Jugendarbeiterin soll den beiden zudem grünen Wodka aus einer Metallflasche angeboten und dem zweiten Mädchen zu seinem 16. Geburtstag ein Shot-Fläschchen mit Hanflikör geschenkt haben. 

Nach einiger Zeit habe sich das Mädchen einer Betreuungsperson eines anderen Jugendtreffs anvertraut, daraufhin wurde gegen die Jugendarbeiterin ermittelt. Der Richter schätzte die Aussagen der Jugendlichen als glaubwürdig ein.

Hast du als Minderjährige oder Minderjähriger bereits Alkohol und Marihuana konsumiert?

Die inzwischen entlassene Jugendarbeiterin gab in ihrem Schlusswort zu, der 16-Jährigen den Hanflikör geschenkt zu haben, ohne sich der Unzulässigkeit dieser Tat bewusst gewesen zu sein: «Das ist der einzige Fehler, den ich gemacht habe. Dazu stehe ich.» Das Getränk aus der Flasche soll jedoch Tee gewesen sein. Zu den Anschuldigungen, dass sie den Mädchen Marihuana angeboten habe, sagte sie: «Das Einzige, was ich gemacht habe: Ich habe zur Kontrolle mitgeraucht. Ich wollte wissen, ob die Jugendlichen Drogen rauchen oder nicht.» Die Jugendarbeiterin habe sich Sorgen gemacht und sei rund um die Uhr für die Jugendlichen erreichbar gewesen. 

Sie möchte nicht mehr im sozialen Bereich arbeiten

Laut dem «Zofinger Tagblatt» sprach das Gericht die Angeklagte von dem Vorwurf frei, mit den Jugendlichen Alkohol konsumiert zu haben. Sie wurde jedoch wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Gesundheitsgesetz zu einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten verurteilt. Die Geldstrafe belief sich auf 600 Franken. «Nie mehr werde ich im sozialen Bereich arbeiten», sagte die Jugendarbeiterin in ihrem Schlusswort. Dies begrüsste der Richter: «Sie haben sich zu stark mit den Jugendlichen eingelassen und viel Energie verbraucht.»  

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Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Problem mit illegalen Drogen?

Hier findest du Hilfe:

Sucht Schweiz, Tel. 0800 104 104

Safezone.ch, anonyme Onlineberatung bei Suchtfragen

Feel-ok, Informationen für Jugendliche

Infodrog, Information und Substanzwarnungen

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