StänderatJugendliche nicht wie Erwachsene strafen
Der Ständerat ist gegen eine deutlich härtere Bestrafung von kriminellen Jugendlichen. Zuvor hatte bereits der Nationalrat eine entsprechende Motion der SVP abgelehnt.
Er hat am Mittwoch mit 26 zu neun Stimmen die Forderung von Maximilian Reimann (SVP/AG) abgelehnt, jugendliche Straftäter bei besonders schweren Delikten nach Erwachsenenstrafrecht zu sanktionieren. Konkret sollte die Schwelle für Freiheitsentzüge von bis zu vier Jahren von 16 auf 14 Jahre herabgesetzt und Erwachsenenstrafrecht bereits ab 16 Jahren statt erst ab 19 Jahren angewendet werden können.
Der Nationalrat hatte im vergangenen März eine gleichlautende Motion aus den Reihen der SVP ebenfalls abgelehnt. Reimann verteidigte nun die Neuauflage im Ständerat damit, dass ein neuer Anlauf, die Repression gegen die «gewaltig anschwellende Jungendkriminalität» zu verstärken, gerechtfertigt sei. Dabei verwies er auch auf jüngere Fälle wie die Attacken von Schweizer Berufsschülern auf Passanten in München.
Volksinitiative möglich
Reimann schloss auch eine Volksinitiative in dieser Sache nicht aus, wenn die Politik sich nicht bewege. Die Ratsmehrheit folgte aber Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die auf die bestehenden Möglichkeiten für Massnahmenvollzüge mit therapeutischen Anstrengungen im Jugendstrafrecht verwies. Die Rückfallgefahr werde mit längeren Freiheitsentzügen nicht vermindert. Sie erklärte ausserdem, ihr Departement überprüfe das Jugendstrafrecht derzeit in seiner Gesamtheit und damit auch die Strafmassnahmen. (dapd)